26.03.2004, 18:20
Zitat:warum um Himmelswillen willst Du das mit aller Gewalt eintragen lassen?
Zitat:Naja. Ich dachte sicher ist sicher. Sonst kommt mir irgendwann einer und sagt, daß die Betriebserlaubniss des Fahrzeug damit erloschen ist.
Das kommt nur davon, weil ihr uns immer so viel Angst macht .
Wer seine ABE verliert, muss in den Knast, wenn die Temperatur über 100 °C ist, expoldiert der Motor und wer im Winter mit den Reifen fährt, kriegt 500% Beitragssatzerhöhung. Wer kein vollsynthetisches 5W-30 benutzt, macht den Motor nach 20.000 km kaputt....
Das Erlöschen der BE ist nur noch in folgen Fällen möglich:
- Änderung der Fzg.Art
- Änderung von Geräusch - oder Abgasverhalten
- Veränderungen am Fzg. mit konkreter Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer