23.03.2004, 16:55
Zitat:sich an den Beinen durch das überstehende Nummernschild verletzen könnten.
An dieser Stelle passen einige Dinge (Vorschriften) nicht zusammen.
Auf der einen Seite eine weiche, nachgiebige Fahrzeugfront für den aktiven Fußgängerschutz und auf der anderen Seite ein Kennzeichen in Form eines "Schnitzelwerks"; hochamtliche verordnet - Widerspruch zwecklos!
Das Bein ist durch das Kennzeichen schon rasiert, bevor überhaupt der eingebaute Fußgängerschutz wirksam werden kann.
Bein ab, aber wenigstens vorschriftsmässig!!
Nachdenkliche Grüße
Wilfried