02.11.2012, 14:11
Zitat:Seitenscheiben nur als Sonnenschutz ( leicht gefärbt ) legal.Bezieht sich eigentlich nur auf ab Werk ungetönte Scheiben.
Wenn es zu dunkel wird , Punkte in Flensburg und verboten.
Laut Auskunft der Blau Weißen , vielleicht möchte ja ein anderer
Fahrer mit ihnen Kontakt aufnehmen..
Grüße
Frank .
PS : Legal
Die maximale Tönung liegt bei 15 % (oder so was um den Dreh), die wird mit der Tönung ab Werk schon erreicht.
Es gibt / gab von Folia Tec mal klare Folien als Splitterschutz - die hat sogar die Polizei montiert.