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Frage zu getönten Seitenscheiben vorne - legal, illegal, welche Strafe? - Druckversion

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Frage zu getönten Seitenscheiben vorne - legal, illegal, welche Strafe? - Cruizzzer - 01.11.2012

Hallo zusammen,

mal angenommen, bei einem normal zugelassenem Auto (muß nicht unbedingt eine Corvette sein), wären alle Seitenscheiben und die Heckscheibe mit Tönungsfolien beklebt, die aber nicht dunkelschwarz sondern nur eine leichte Tönung haben. Auch kann man bei normalen Lichtverhältnissen noch relativ gut von Außen ins Innere des Autos sehen, und umgekehrt auch als Fahrer problemlos nach außen sehen, da es wie gesagt, nur eine leichte Tönung ist.

Nun wird der Fahrer dieses PKW auf der Autobahn von einer Poilzeistreife angehalten und es werden die ABE für die vorderen Tönungsfolien verlangt und ihm gleichzeitig mitgeteilt, daß er ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis bewegt hat und er daher eine Strafe bekommt. Es wird ihm auferlegt, die Folien an Ort und Stelle zu entfernen, bevor er weiterfahren darf. Nach kurzer Diskussion wird ihm die Weiterfahrt aber trotzdem erlaubt, da eingesehen wird, daß die Tönung nur gering ist.

Einige Wochen später bekommt er allerdings das angekündigte Schreiben von der zentralen Bußgeldstelle, in dem er aufgefordert wird, eine Geldbuße von EUR 90,00 plus Gebühren und Auslagen, sprich einen Gesamtbetrag von EUR 113,50 zu bezahlen. Des Weiteren soll er auch noch 3 Punkte in Flensburg bekommen.

Als Begründung werden §19 Abs.5, §69a StVZO, §24 StVG und 214a.2 BKat angegeben.

(Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Verkehrssicherheit oder die Umwelt waren dadurch wesentlich beeinträchtigt)

Ist es nicht ein Widerspruch, wenn zwar zum Einen angeblich die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt gewesen sein soll, man ihn aber zum Anderen dennoch weiterfahren ließ (und zwar wissentlich mehrere hundert Kilometer bis zum Wohnort)?

Wie soll er sich verhalten? Was würde man ihm raten?

Danke & Grüße,
Christian


RE: Frage zu getönten Seitenscheiben vorne - legal, illegal, welche Strafe? - dersuchende - 01.11.2012

Lief bei mir genauso, Christian!

Konnte die Zwillinge allerdings auch überreden, die Folien bis zum Fahrtende nach Hause dranzulassen. Waren aber nur wenige km. Dort habe ich sie dann abends entfernt.

Das Schreiben kam dann ebenfalls, 3 Punkte etc.

Ein gewisser Anwalt Zwinkern hat dann Widerspruch erhoben, die Sache ging vor Gericht und nahm dann ein für mich glückliches Ende! Zwinkern


Wie lange besaß Dein "Bekannter" das Auto? Hat er es selber foliert oder vielleicht gar nicht bemerkt, dass die Scheiben foliert waren? War es vielleicht ein ausländisches/ importiertes Auto? Zwinkern


Gruß, André


- Cruizzzer - 01.11.2012

Hi Andre,

er besaß zum Zeitpunkt der Kontrolle das Auto erst wenige Wochen und ihm war, durch die nur leichte Tönung, gar nicht aufgefallen, daß da Folien dran waren. Er hatte das Auto so gekauft. Da es sich auch noch um ein eher exotisches Fahrzeug handelt, das man nicht sehr häufig auf der Straße sieht, war auch kein Vergleich zu anderen Fahrzeugen möglich bzw. wurde davon ausgegangen, daß die leichte Tönung so serienmäßig sein muß.

Der "gewisse Anwalt" Zwinkern kann sich gerne melden, wenn er hierzu ein paar Ratschläge hat, eine Rechtschutzversicherung ist auch vorhanden... Zwinkern

Gruß,
Christian


- dersuchende - 01.11.2012

OK!


Zwinkern


- lacki - 01.11.2012

ohh gleich 3 punkte?

muß man das auto dann nochmal vorführen oder ist das dann gegessen?


dann hab ich ja bis jetzt glück gehabt huldigen


gruß lacki Hallo-gruen


- yellow postman - 01.11.2012

Nicht´s ist gegessen,
mein Bekannter wurde kurze Zeit später wieder angehalten,
nochmal 3 Punkte und dieses mal, 450€ wegen Vorsatz.

cu Volker Yeeah!


- badboy1306 - 01.11.2012

so ist es volker OK! Prost!


- maseratimerlin - 01.11.2012

Richtig, beim zweiten mal wirds richtig teuer.

Hast PN, Christian.

Gruß

Edgar


- Sharkey1807 - 01.11.2012

Solche Geheimnistuerei kommt mir fast so "schluepfrig" vor wie gewisse Sachen hier in Rumaenien wo Winkeladvokaten krumme Sachen wieder gerade biegen !?!

Ist doch einfach: "Mist gebau, zahlen und Fehler korrigieren".
Gesetze sind gemacht nicht um diese nach Gusto auszulegen sondern gelten fuer ALLE die gleichen.

Mag hart klingen, ist aber gluecklicherweise in einem Staat mit funktionierendem Rechtssystem so.


- GFoL - 01.11.2012

Zitat:Original von Sharkey1807
Solche Geheimnistuerei kommt mir fast so "schluepfrig" vor wie gewisse Sachen hier in Rumaenien wo Winkeladvokaten krumme Sachen wieder gerade biegen !?!

Ist doch einfach: "Mist gebau, zahlen und Fehler korrigieren".
Gesetze sind gemacht nicht um diese nach Gusto auszulegen sondern gelten fuer ALLE die gleichen.

Mag hart klingen, ist aber gluecklicherweise in einem Staat mit funktionierendem Rechtssystem so.

Mag sein, aber Gesetze müssen ausgelegt werden. Vorliegend müsste der Betroffene willentlich Veränderungen an seinem Fahrzeug vorgenommen haben. Und genau diesen Nachweis muss die Behörde erbringen. Kann sie das in einem Punkt nicht, so scheitert sie. Das nennt sich Rechtsstaat und nicht Willkür.