02.11.2012, 01:16
Zitat:Original von GFoL Vorliegend müsste der Betroffene willentlich Veränderungen an seinem Fahrzeug vorgenommen haben. Und genau diesen Nachweis muss die Behörde erbringen. Kann sie das in einem Punkt nicht, so scheitert sie. Das nennt sich Rechtsstaat und nicht Willkür.
Wie kommsrt Du denn auf sowas? Wenn du ein Auto kaufst und damit losfährst obwohl durch Umbauten die Betriebserlaubnis erloschen ist, bist du auch fällig. Auch wenn du das nicht selber umgebaut hast. Das wäre ja wohl ein wenig zu einfach. Und auch Unwissenheit schützt (meist) nicht vor Strafe