30.09.2012, 22:57
Zitat:Original von jo80
Bei den äußeren Rückleuchten gelbe Birnen rein als Blinklicht.
Das ändert nichts daran, dass sie so verwendet illegal sind. Vergleiche mal die E-Prüfnummer der rot-weißen mit den rot-gelben. Auch gibt es meiner Meinung nach keine gelben Birnen mit gegenüberliegenden Pins. Gelb beschichtete Birnen haben in der Regel versetzte Pins und passen so nicht in die werkseitigen Fassungen.
Zitat:Seit wann leuten die Sidemarkers, müssen doch eh abgeklemmt werden.
Nein. Die EU C5 hat sowohl vorne als auch hinten Seitenbegrenzungsleuchten "gelb". Dies ist auch zulässig.
Zitat:Ich hab ne US-C5 mit gelben Frontblinkern, und ich bezweifle, dass die ein E-Prüfzeichen haben. Geh aber gleich mal nachschauen.
Und ja, meine wurde in D zugelassen.
Gruß Jo
Tja Jo, dann gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder hast Du eine Ausnahmegenehmigung für dein Fahrzeug, einen Blinden Prüfer oder ein geschummeltes Gutachten.