30.09.2012, 22:36
Die verbauten "rot-weißen" Rückleuchten sind nur als Schlusslicht/Bremslicht/Rückfahrscheinwerfer Kombination zulässig. Eine Verwendung als Blinklicht ist rechtswidrig. Auch muss das Leuchtmittel umgearbeitet oder aber ein nicht zulässiges Leuchtmittel verwendet werden um sie überhaupt zum laufen zu bekommen.
Sidemarker haben in Europa "gelb" zu leuchten, es sei denn, sie sind Bestandteil der Schlussleuchten. Zudem bedarf jegliche Beleuchtungseinrichtung einer E-Prüfnummer. Beides liegt nicht vor.
Frontblinker bedürfen ebenso eine E-Prüfnummer. Die hier verwendeten Klarglas-Blinker haben nach meiner Einschätzung bestenfalls eine amerikanische Kennzeichnung.
Auf den Auspuff bin ich gar nicht weiter eingegangen. Meiner Kenntnis nach ist einzig die Supersprint-Anlage mit ABE zulässig, möchte mich da aber nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Früher eingetragene B&B Anlagen dürften heute nur noch mit großen Verrenkungen legalisierbar sein...
Sidemarker haben in Europa "gelb" zu leuchten, es sei denn, sie sind Bestandteil der Schlussleuchten. Zudem bedarf jegliche Beleuchtungseinrichtung einer E-Prüfnummer. Beides liegt nicht vor.
Frontblinker bedürfen ebenso eine E-Prüfnummer. Die hier verwendeten Klarglas-Blinker haben nach meiner Einschätzung bestenfalls eine amerikanische Kennzeichnung.
Auf den Auspuff bin ich gar nicht weiter eingegangen. Meiner Kenntnis nach ist einzig die Supersprint-Anlage mit ABE zulässig, möchte mich da aber nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Früher eingetragene B&B Anlagen dürften heute nur noch mit großen Verrenkungen legalisierbar sein...