31.07.2012, 12:43
ADAC:
Zitat:P-Reifen (amerikanische Klassifizierung, Kennzeichnung z.B. P 225/60 R 15...).
Sie dürfen verwendet werden, wenn sie entsprechend der ECE-R30 gekennzeichnet sind,
d.h. ihre Betriebskennung muss der in diesem Informationsblatt dargestellten Form entsprechen.
Weicht die Kennzeichnung von der ECE-R 30 ab (z.B. kein Load-Index, kein Speed-Index),
so muss der Reifenhersteller schriftlich die Übereinstimmung dieser Reifen mit entsprechenden
Anforderungen der ECE-Norm bestätigen. Diese Bestätigung hat der Fahrer immer mitzuführen.
Sind in den Papieren (insbesondere von US-Modellen) "P"-Reifen eingetragen, so dürfen auch
nach ECE-R 30 geprüfte Reifen verwendet werden, wenn mit Ausnahme des fehlenden Buch-
stabens "P" die Kennzeichnung auf dem Reifen mit Eintrag in den Fz.-Papieren übereinstimmt.
Gruß, Mathias