09.07.2012, 18:33
Jeder darf für Sachmängel haften. Als Privatperson kann man dies aber vor dem Verkauf ausdrücklich ausschließen.
Mich persönlich würde an dem Angebot stören, dass es sich einerseits um einen nichtgewerblichen Verkauf handeln soll, andererseits aber "eventuell" die Mehrwertsteuer ausgewiesen werden könnte. Solche "Konstrukte" hinterlassen zumindest bei mir immer einen doch etwas zwielichtigen Eindruck. Ich meine, entweder handelt es sich um ein Fahrzeug, das sich im Betriebsvermögen eines umsatzsteuerpflichtigen Gewerbes befindet, dann ist die Umsatzsteuer auch auszuweisen - und ansonsten eben nicht. Da gibt es kein "eventuell".
Mir kommt es dann immer so vor, als würde ein gewerbliches Angebot als Privatverkauf getarnt werden, um die Sachmängelhaftung ausschließen zu können. Das muss in diesem Fall natürlich nicht so sein, aber da das eine beliebte Masche ist, werde ich bei solchen Angeboten schnell skeptisch. Könnte mir durchaus vorstellen, dass dadurch potentielle Interessenten (ich bin keiner, da schon versorgt ) abgeschreckt werden.
Außerdem sollte man bedenken, dass bei "Privatverkäufen mit ausgewiesener Mehrwehrsteuer" trotzdem die Umsatzsteuer vom Verkäufer auch abzuführen wäre. Effektiv mindert man damit seinen eigenen Erlös also um 19%. Wenn der Käufer vorsteuerabzugsberechtigt sein sollte, kann er sich dann immerhin über die 19% Kaufpreisminderung freuen. Als Verkäufer sollte man sich aber dringend überlegen, ob die eigene Kalkulation bei einem Abschlag von 19% eigentlich noch passt...
Mir ist völlig schleierhaft, warum Privatverkäufer überhaupt darüber nachdenken, "eventuell" die Mehrwertsteuer auszuweisen - da macht man doch mit einem Schlag 19% "Verlust". Ich kann nur jedem, der mit den Untiefen des Steuerrechts nicht vertraut ist, von solchen abenteuerlichen Konstruktionen abraten.
Mich persönlich würde an dem Angebot stören, dass es sich einerseits um einen nichtgewerblichen Verkauf handeln soll, andererseits aber "eventuell" die Mehrwertsteuer ausgewiesen werden könnte. Solche "Konstrukte" hinterlassen zumindest bei mir immer einen doch etwas zwielichtigen Eindruck. Ich meine, entweder handelt es sich um ein Fahrzeug, das sich im Betriebsvermögen eines umsatzsteuerpflichtigen Gewerbes befindet, dann ist die Umsatzsteuer auch auszuweisen - und ansonsten eben nicht. Da gibt es kein "eventuell".
Mir kommt es dann immer so vor, als würde ein gewerbliches Angebot als Privatverkauf getarnt werden, um die Sachmängelhaftung ausschließen zu können. Das muss in diesem Fall natürlich nicht so sein, aber da das eine beliebte Masche ist, werde ich bei solchen Angeboten schnell skeptisch. Könnte mir durchaus vorstellen, dass dadurch potentielle Interessenten (ich bin keiner, da schon versorgt ) abgeschreckt werden.
Außerdem sollte man bedenken, dass bei "Privatverkäufen mit ausgewiesener Mehrwehrsteuer" trotzdem die Umsatzsteuer vom Verkäufer auch abzuführen wäre. Effektiv mindert man damit seinen eigenen Erlös also um 19%. Wenn der Käufer vorsteuerabzugsberechtigt sein sollte, kann er sich dann immerhin über die 19% Kaufpreisminderung freuen. Als Verkäufer sollte man sich aber dringend überlegen, ob die eigene Kalkulation bei einem Abschlag von 19% eigentlich noch passt...
Mir ist völlig schleierhaft, warum Privatverkäufer überhaupt darüber nachdenken, "eventuell" die Mehrwertsteuer auszuweisen - da macht man doch mit einem Schlag 19% "Verlust". Ich kann nur jedem, der mit den Untiefen des Steuerrechts nicht vertraut ist, von solchen abenteuerlichen Konstruktionen abraten.