04.07.2012, 12:19
Zitat:Original von ICE-T
Die Frage ist ja auch, ob Du da Fzg. noch im öffentlichen Strassenverkehr betreiben darfst.
Dürkop ??
Gruß
Thorsten
Ganz klares ! nein " !
Und im Strafmaß ist das dann grobe Fahrlässigkeit mit Vorsatz , weil du es gewusst hast...wenn ein Anderer dann noch körperlich zu Schaden kommt, gehts ab in den Bau...und das zu Recht .
Gebremst wird erst, wenn du Gott siehst !