30.05.2012, 09:40
Hallo zusammen,
bei meiner '84er bemängelte der TüV, dass das Lenkradschloss einrastet, wenn der Zündschlüssel nicht abgezogen ist. Scheinbar drehte er das Zündschloß in die mit "lock" gekennzeichnete Position. Nach langer Diskussion habe ich mir das zuhause nochmal genauer angeschaut: In der mittleren Position ist bei mir die Zündung aus und das Lenkradchloß rastet nicht ein, den Schlüssel kann man nicht abziehen. In der mit "lock" und Pfeil gekennzeichneten Stellung rastet das Lenkradschloß ein, egal ob der Schlüssel noch steckt oder ob man ihn abzieht. In der mittleren Stellung kann ich den Schlüssel nicht abziehen.
Ist das bei euch auch so, liegt hier eine Fehlfunktion vor oder hat der TüV mal wieder zu wenig Ahnung von Amischlitten? Hätte mir jemand einen den TüV überzeugenden Beweis, falls bei mir alles korrekt funktioniert?
Dank und Gruß,
Andy....
bei meiner '84er bemängelte der TüV, dass das Lenkradschloss einrastet, wenn der Zündschlüssel nicht abgezogen ist. Scheinbar drehte er das Zündschloß in die mit "lock" gekennzeichnete Position. Nach langer Diskussion habe ich mir das zuhause nochmal genauer angeschaut: In der mittleren Position ist bei mir die Zündung aus und das Lenkradchloß rastet nicht ein, den Schlüssel kann man nicht abziehen. In der mit "lock" und Pfeil gekennzeichneten Stellung rastet das Lenkradschloß ein, egal ob der Schlüssel noch steckt oder ob man ihn abzieht. In der mittleren Stellung kann ich den Schlüssel nicht abziehen.
Ist das bei euch auch so, liegt hier eine Fehlfunktion vor oder hat der TüV mal wieder zu wenig Ahnung von Amischlitten? Hätte mir jemand einen den TüV überzeugenden Beweis, falls bei mir alles korrekt funktioniert?
Dank und Gruß,
Andy....