01.04.2012, 14:40
Moin,
Ich kann mich nur Mark69 um JR anschließen!
Immer hartnäckig bleiben und alle Instanzen durchdiskutieren und am speziellen Fahrzeug argumentieren!
Bei der Zulassung meiner 59er C1 hatte mir der Tüv Prüfer eine maximale Kennzeichenbreite eingetragen! Beim Amt angekommen hätte das 2x hintere Käferplatte für vorn und hinten bedeutet! Erst ging meine Bearbeiterin bei der Amtsleitein diskutieren, dann ich! Als ich Ihr ein paar Fotos der Corvette auf meinem Smartphon zeigte, bat Sie um 5 Minuten ......!
Antwort an die Bearbeiterin: "mit dem Hern nicht diskutieren, er bekommt für vorne und hinten ein Kleinkraftkennzeicgen per Sondergenehmigung! Bei einem Klassiker wie eine 59er Corvette diskutieren wir nicht(ging wie Öl runter)! Wir hätten gerne nur für das Archiv von vorne und hinten ein Foto mit Kennzeichen"!
Ich denke mal, das gleiche oder ähnliche Fahrzeuge zukünftig dann ohne große Disku in meinem Kreis kleine Platten bekommen!
Für das gleiche Spaktakel musste ich vor 10 Jahren noch einen bestimmten TÜV Prüfer in Bergheim aufsuchen, der das wohl seltener Weise eingetragen hatte!
In Zeiten der digitalen Archivierung finde ich gut, wenn man Präzedenzfälle schafft und das per Foto festhält !
Ich denke auch, dass man die Sondergenehmigung bewußt beim Amtsleiter läßt, damit wirklich nur Ausnahmsweise eine Freigabe erteilt wird! Glaubt mal, dass dort genug andere Spinner auftreten und nicht nur Leute wie wir!
Der TÜV hat übrigens auch alles per Digitalfoto fest gehalten! Auf meine Nachfrage hin, teilte er mir mit, das alles was der TÜV abgenommen hat, festgehalten und archiviert wird! So kann man jederzeit anhand der FG Nr nachvollziehen in welchem Zustand das Fahrzeug war und was noch verändert wurde! Die Aussage: "das war so bei der letzten Abnahme, kann jeder Prüfer überall nachvollziehen!
Was das bedeutet auch im Rahmen der H Prüfung sollte jedem klar sein!
Ich find auch das gut!
Grüße
André
Ich kann mich nur Mark69 um JR anschließen!
Immer hartnäckig bleiben und alle Instanzen durchdiskutieren und am speziellen Fahrzeug argumentieren!
Bei der Zulassung meiner 59er C1 hatte mir der Tüv Prüfer eine maximale Kennzeichenbreite eingetragen! Beim Amt angekommen hätte das 2x hintere Käferplatte für vorn und hinten bedeutet! Erst ging meine Bearbeiterin bei der Amtsleitein diskutieren, dann ich! Als ich Ihr ein paar Fotos der Corvette auf meinem Smartphon zeigte, bat Sie um 5 Minuten ......!
Antwort an die Bearbeiterin: "mit dem Hern nicht diskutieren, er bekommt für vorne und hinten ein Kleinkraftkennzeicgen per Sondergenehmigung! Bei einem Klassiker wie eine 59er Corvette diskutieren wir nicht(ging wie Öl runter)! Wir hätten gerne nur für das Archiv von vorne und hinten ein Foto mit Kennzeichen"!
Ich denke mal, das gleiche oder ähnliche Fahrzeuge zukünftig dann ohne große Disku in meinem Kreis kleine Platten bekommen!
Für das gleiche Spaktakel musste ich vor 10 Jahren noch einen bestimmten TÜV Prüfer in Bergheim aufsuchen, der das wohl seltener Weise eingetragen hatte!
In Zeiten der digitalen Archivierung finde ich gut, wenn man Präzedenzfälle schafft und das per Foto festhält !
Ich denke auch, dass man die Sondergenehmigung bewußt beim Amtsleiter läßt, damit wirklich nur Ausnahmsweise eine Freigabe erteilt wird! Glaubt mal, dass dort genug andere Spinner auftreten und nicht nur Leute wie wir!
Der TÜV hat übrigens auch alles per Digitalfoto fest gehalten! Auf meine Nachfrage hin, teilte er mir mit, das alles was der TÜV abgenommen hat, festgehalten und archiviert wird! So kann man jederzeit anhand der FG Nr nachvollziehen in welchem Zustand das Fahrzeug war und was noch verändert wurde! Die Aussage: "das war so bei der letzten Abnahme, kann jeder Prüfer überall nachvollziehen!
Was das bedeutet auch im Rahmen der H Prüfung sollte jedem klar sein!
Ich find auch das gut!
Grüße
André