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Kleines Kennzeichen, Präzidenzfall? - Druckversion

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Kleines Kennzeichen, Präzidenzfall? - Dragonheart64 - 31.03.2012

Hallo liebe Gemeinde,

ist eine etwas seltsame Überschrift, aber ich hab neulich in ner Motor Klassik einen Artikel über ne Vette gefunden, die ein kleines Kennzeichen, man sehe und staune, aus Tübingen hat!

Kann ich mich nun in Tübingen bei den "netten" Kollegen in der Zulassungsstelle hinsetzten und mich auf dieses Kennzeichen berufen, um auch eins zu bekommen? Oder könnte derjenige, der es hat Schwierigkeiten bekommen?

Ich hab mal den Bericht hier angefügt, was meint ihr, wenn ich das Kennzeichen unkenntlich mache usw., hätte ich dann eine Chance? Das ist ja sowas wie ein Präzidenzfall, wenns der bekommen hat, müssten die mir das doch auch zugestehen...?!

[Bild: 9998094job.jpg][Bild: 9998095sea.jpg]

Gruß Robert


RE: Kleines Kennzeichen, Präzidenzfall? - eric f. - 31.03.2012

Hallo Robert,

es gibt einen Grundsatz im Verwaltungsrecht: Kein Recht im Unrecht. Das heist soviel, wenn jemand etwas zu Unrecht erhalten hat, kann sich niemand darauf berufen, das Gleiche zu erhalten. Wenn Du bei dieser Zulassungsstelle auf das kleine Kennzeichen verweist kann es sein, das dem Besitzer sogar das kleine Kennzeichen wieder weggenommen wird. Das ist mir mal mit meinem Motrrad passiert. Musste mir ein großeres kaufen und austauschen. Entweder man schafft es bei der Zulassungsstelle mit guten Worten oder gar nicht. Manche haben eben Glück.

Gruß, Peter


- Porter - 31.03.2012

Gerade bei obigem Bildbeispiel fällt es (gewissen Randgruppen) eher leicht
zu sagen, daß da doch ein größeres Schild hervorragend passe.
Warum ? Weil mit dem montiertem Centergrill das Kennzeichen weiter vorne,
wo in der Breite Platz ist, angebracht ist.

Wenn, dann solltest Du Bildbeispiele wählen, bei denen das Schild tiefer zwischen
den Chromhörner auf dem Original - ! - Brackett befestigt ist.

Aber eric, ähh Peter hat ja schon den wohl leider passenderen Kommentar gegeben.

Hallo-gruen , ...........


RE: Kleines Kennzeichen, Präzidenzfall? - maseratimerlin - 31.03.2012

Peter, der Grundsatz heißt " Keine Gleichheit im Unrecht!".

Es gibt hier ein verchromendes Mitglied, das an seiner C5 ein superkleines Kennzeichen mit Stempeln hatte. Mit Fotos von diesem Fahrzeug sind dann andere Vettefahrer zur diversen Zulassungstellen gefahren und haben Gleichheit gefordert.

Die hat es dann auch gegeben, das kleine Kennzeichen an der C5 wurde eingezogen.

Bemerkenswert ist in indes an dem Artikel, daß von Renz ein vollsynthetisches Öl für den Motor einer C3 als kühlende Maßnahme empfohlen wird, da kann ich mich nur an den Kopf fassen. Kopfschütteln

Gruß

Edgar

Ach ja, wer Entscheidungen nach Präzidenzfällen will, muss umziehen, in Deutschland gibt es so etwas nicht,
sondern nur höchstrichterliche Rechtsprechung der Bundesgerichte.


- Günni - 31.03.2012

Zitat:Bemerkenswert ist in indes an dem Artikel, daß von Renz ein vollsynthetisches Öl für den Motor einer C3 als kühlende Maßnahme empfohlen wird, da kann ich mich nur an den Kopf fassen. Kopfschütteln

och,....warum denn nicht dumdidum dumdidum dumdidum

Gruß
G.


- Günni - 31.03.2012

iss jetzt aber nicht das Thema - sorry


- Porter - 31.03.2012

Zitat:Bemerkenswert ist in indes ......
Jo, fiel mir auch auf. Hatte mir ein anderer Fachmann aber auch empfohlen.
Mache ich aber nicht Bääh!
Weiter im Öl-Thread Großes Grinsen





Hallo-gruen , ................


- maseratimerlin - 31.03.2012

Dann eben OT:

Wenn Du das tust, leckt Dein Motor danach an jeder Dichtung.

Gruß

Edgar


- Dragonheart64 - 31.03.2012

Der andere hat das kleine Kennzeichen ja nicht zu Unrecht bekommen, sondern weil ein 28x28cm übersteht, über die Karosse und vorne so tief, dass die 20cm Bodenfreiheit nicht mehr gewährleistet sind Bääh!
Ich wüßte jetzt auch kein Gesetz, das sagt, dass man keine kleinen Kennzeichen bekommen darf, soweiso nicht, wenn es bauartbedingt nötig ist. Zudem ist hinten ja vom TÜV ein kleines eingetragen. Und mir würde ein 255x130 genügen. Dass ich (und einige andere arme Seelen auch) ist doch nur Willkür, also warum nicht darauf bestehen und argumentieren, dass es ja schon früher welche gab?!

Gut?! Oder net gut? Hilfe!!

Gruß Robert


- Silver - 31.03.2012

Hi Leute,

ab dem 1.07.12 gibt es für alle auf Wunsch etwas kürzere Kennzeichen... also statt zB. H-AB12 geht dann H-AB1, wer also ein kürzeres Kennzeichen möchte,
sollte sich keine Zeit lassen, denn die werden schnell vergeben sein. Grund hierfür ist eine Gesetzesänderung und ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass dies für ganz Deutschland greift.

Die Info bekam ich bei meiner Zulassungsstelle.

Also viel Glück, mir fiel schon gleich ein passendes Kennzeichen ein... LS3 King