14.03.2012, 20:11
Zitat:Original von Z06DSOM
Finanzamt sagt, gem. § 1b UStG fällt Umsatzsteuer im innergem. Erwerb nur bei Neufahrzeugen an., da das Fahrzeug älter als 6 Monate und mehr als 6000km gelaufen hat und es kein gewerblicher Kauf/ Verkauf ist, so dann keine Umsatzsteuer fällig ist.
Faszinierend.... Wie kann es möglich sein in diesem Land mal KEINE Steuern zahlen zu müssen?? Das würde ich mir aber mal fix schriftlich geben lassen, für den Schalterhasen bei der Zulassungsstelle!