13.03.2012, 14:54
Hi,
folgende Situation:
Die deutsche Botschaft in einer EU Hauptstadt verkauft ein Fahrzeug, welches ich kaufen möchte , es soll vom Käufer die Last aller Steuern und Zölle übernommen werden. Ich frage beim AA in Berlin nach, es ist ungewiss ob das Auswärtige Amt in DE, bei der Abholung des Fahrzeuges in DE die Mehrwertsteuer gezahlt hat,
Fragen:
Hätte das AA dann für die Botschaft im EU Land die Mehrwertsteuer entrichten müssen ?
Falls die Zahlung der Mehrwertsteuer erfolgt ist, muss ich dann als Käufer des gebrauchten PKW bei Rückführung und Zulassung in DE die Mehrwertsteuer oder Zoll entsprechend des Kaufpreises dann in DE bezahlen.
Gibt es die Möglichkeit über eine Spedition eine Verzollung und Bezahlung der Mehrwertsteuer in einem EU Land mit geringerem Steuersatz als in DE zu entrichten und ist das dann rechtens.
Was passiert wenn keine Mehrwertsteuer in DE oder im EU Ausland bezahlt worden ist? Welcher Wert gilt als Grundlage einer Besteuerung.
Falls sich eine im EU Recht kompetente/r Steuerberater/in oder Finanzbeamter/in findet, würde ich gerne auch persönlich oder am Telefon diese Angelegenheit besprechen.
Danke
Stefan
folgende Situation:
Die deutsche Botschaft in einer EU Hauptstadt verkauft ein Fahrzeug, welches ich kaufen möchte , es soll vom Käufer die Last aller Steuern und Zölle übernommen werden. Ich frage beim AA in Berlin nach, es ist ungewiss ob das Auswärtige Amt in DE, bei der Abholung des Fahrzeuges in DE die Mehrwertsteuer gezahlt hat,
Fragen:
Hätte das AA dann für die Botschaft im EU Land die Mehrwertsteuer entrichten müssen ?
Falls die Zahlung der Mehrwertsteuer erfolgt ist, muss ich dann als Käufer des gebrauchten PKW bei Rückführung und Zulassung in DE die Mehrwertsteuer oder Zoll entsprechend des Kaufpreises dann in DE bezahlen.
Gibt es die Möglichkeit über eine Spedition eine Verzollung und Bezahlung der Mehrwertsteuer in einem EU Land mit geringerem Steuersatz als in DE zu entrichten und ist das dann rechtens.
Was passiert wenn keine Mehrwertsteuer in DE oder im EU Ausland bezahlt worden ist? Welcher Wert gilt als Grundlage einer Besteuerung.
Falls sich eine im EU Recht kompetente/r Steuerberater/in oder Finanzbeamter/in findet, würde ich gerne auch persönlich oder am Telefon diese Angelegenheit besprechen.
Danke
Stefan