23.01.2004, 12:01
Zitat:Ebenso erlaubt sind Fahrten zur Anregung der allgemeinen Kauflust
Damit sind wohl eher Probefahrten von Kaufinteressenten gemeint - und nicht reines Herumfahren, um abstrakt irgendwelche Kauflüste zu wecken; mit dieser Ausrede könnte man ja jede Fahrt rechtfertigen, und das ist wohl nicht im Sinne des Gesetzgebers.
Gruß, Midnight-Cruiser