16.01.2004, 16:44
Da Du ja ein Gutachten anferzigen lässt, wird der Gutachter dort auch Angaben zur Wertminderung machen und diese beziffern. Falls er das nicht gemacht hat, bittest Du ihn um Ergänzung. Die Kosten für das Gutachten übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung.
Auch anhand der im Gutachten dokumentierten Fotos kannst Du einem späteren Käufer den genauen Schadensumfang darlegen.
Gruß
Tripower
Auch anhand der im Gutachten dokumentierten Fotos kannst Du einem späteren Käufer den genauen Schadensumfang darlegen.
Gruß
Tripower
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