31.10.2011, 18:33
Zitat:Original von Anniversary
Natürlich kannst Du das Fahrzeug ZULASSEN - Du bekommst halt bei der Zulassung kein
TÜV Babberl -
Na, die Zulassungsstelle möchte ich sehen, wo man ohne gültige HU ein Fahrzeug wieder zulassen kann. Da könnte ich mit dem nächsten US-Import Auto hin und sagen "Ach ja, ich fahre auch gleich noch zum TÜV. Und dann werden die roten Blinker auch ganz bestimmt umgebaut. Und der ganze Rest auch."
Zitat:Original von Anniversary
...aber Du hast den Nachweiß der Versicherung und dass das Fahrzeug versteuert ist.
Zum Zeitpunkt der Zulassung hast du keinen Nachweis über die KFZ-Steuer. Der Bescheid kommt erst ein paar Tage später vom Finanzamt. Und nach einer Abmeldung bekommst du einen neuen Bescheid und zu viel bezahltes Geld zurück.
Zitat:Original von Anniversary
.....VORAB erteilt....
Das bedeutet eher, das Fahrzeug war schon einmal mit diesem Kennzeichen zugelassen.