20.10.2011, 15:56
Richtig, sehe ich genau so.
Fahrwerkseinstellung sind sicherlich noch legitim und notwendig für Rekordfahrten. Dagegen kann ich mir aber nicht vorstellen, dass für die Fahrt andere Bremsen und bspw. ein Gewindefahrwerk verbaut wurden. Aber wie dem auch sei: Beweisen kann man nie etwas und im Zweifel für den Angeklagten
Fahrwerkseinstellung sind sicherlich noch legitim und notwendig für Rekordfahrten. Dagegen kann ich mir aber nicht vorstellen, dass für die Fahrt andere Bremsen und bspw. ein Gewindefahrwerk verbaut wurden. Aber wie dem auch sei: Beweisen kann man nie etwas und im Zweifel für den Angeklagten