10.10.2011, 20:16
...nach was vergessen. Könnte für andere Schweizer auch interessant sein.
Wenn ich das Auto selber abhole in Bremerhaven, stellen die mir eine T1 aus und ich muss 1/3 das Fahrzeugpreises als Kaution hinterlegen. Diese kriege ich zurück wenn das Auto ordungsgemäss verzollt ist. Bis es verzollt ist, dürfen am Fahrzeug keine Änderungen vorgenommen werden.
Also zwischen Export in den USA und dem Zoll im Zielland darf nichts verändert werden.
Wenn ich es von Bremerhaven per LKW liefern lasse, kommt es in ein Zollfreilager in der Schweiz und dort wird es dann verzollt.
In beiden Fällen müsste ich anschliessend wieder zurück nach Deutschland. = Umtrieb, erneute Tageszulassung, etc. = teuer und umständlich.
Wenn ich das Auto selber abhole in Bremerhaven, stellen die mir eine T1 aus und ich muss 1/3 das Fahrzeugpreises als Kaution hinterlegen. Diese kriege ich zurück wenn das Auto ordungsgemäss verzollt ist. Bis es verzollt ist, dürfen am Fahrzeug keine Änderungen vorgenommen werden.
Also zwischen Export in den USA und dem Zoll im Zielland darf nichts verändert werden.
Wenn ich es von Bremerhaven per LKW liefern lasse, kommt es in ein Zollfreilager in der Schweiz und dort wird es dann verzollt.
In beiden Fällen müsste ich anschliessend wieder zurück nach Deutschland. = Umtrieb, erneute Tageszulassung, etc. = teuer und umständlich.
Viele Grüsse, Beat