10.10.2011, 20:08
...ja in der Schweiz ist es oft anders. Ohne kriegst du den Tüf hier nicht (muss ja alles seine Ordnung haben ;-) Folgendes haben die mir geschrieben, als ich nachfragte:
Zitat von der Prüfstelle Thurgau:
"Bezüglich Schweinwerferreinigungsanlage gilt Art. 74 Abs. 4 VTS:
Art. 74 Fern- und Abblendlichter, Lichthupe
4 Abblendlichter mit Gasentladungs-Lichtquellen müssen eine selbsttätig arbeitende Scheinwerfer-Verstelleinrichtung und eine Scheinwerfer-Reinigungsanlage nach den Anforderungen des ECE-Reglementes Nr. 48 aufweisen.
Das heisst, dass erfahrungsgemäss eine Hochdruckwaschanlage oder wahlweise eine Niederdruckwaschanlage kombiniert mit Wischern notwendig ist, um diese Anforderungen zu erfüllen. Ich gehe davon aus, dass es „europäische“ Corvettes gibt, welche eine entsprechende Scheinwerferreinigungsanlage verbaut haben. Es wäre somit ratsam, mit den betreffenden Originalteilen diese Nachrüstung vorzunehmen. Die elektrische Schaltung ist so wie Sie diese beschrieben haben in Ordnung."
Zitat von der Prüfstelle Thurgau:
"Bezüglich Schweinwerferreinigungsanlage gilt Art. 74 Abs. 4 VTS:
Art. 74 Fern- und Abblendlichter, Lichthupe
4 Abblendlichter mit Gasentladungs-Lichtquellen müssen eine selbsttätig arbeitende Scheinwerfer-Verstelleinrichtung und eine Scheinwerfer-Reinigungsanlage nach den Anforderungen des ECE-Reglementes Nr. 48 aufweisen.
Das heisst, dass erfahrungsgemäss eine Hochdruckwaschanlage oder wahlweise eine Niederdruckwaschanlage kombiniert mit Wischern notwendig ist, um diese Anforderungen zu erfüllen. Ich gehe davon aus, dass es „europäische“ Corvettes gibt, welche eine entsprechende Scheinwerferreinigungsanlage verbaut haben. Es wäre somit ratsam, mit den betreffenden Originalteilen diese Nachrüstung vorzunehmen. Die elektrische Schaltung ist so wie Sie diese beschrieben haben in Ordnung."
Viele Grüsse, Beat