02.10.2011, 14:51
Damit soll wohl verindert werden, dass
a) gewerbliche Verkäufer sich als privater Verkäufer ausgeben und massenhaft Ware anbieten und
b) dem echten privaten Verkäufer eine Art "Sicherheitsgrenze" auferlegt werden, damit er nicht automatisch als gewerblicher Verkäufer missverstanden wird (beim Fiskus oder bei Dritten wegen Anschwärzen)
und ausserdem
c) schützt sich Ebay damit wohl selbst, weil sie damit jederzeit behaupten können "Ja, an uns liegts nicht, wenn er/sie so viel verkäuft. Wir haben einen Schutzmechanismus eingebaut und waschen unsere Hände in Unschuld, wenn er/sie diese Hürde umgeht"
a) gewerbliche Verkäufer sich als privater Verkäufer ausgeben und massenhaft Ware anbieten und
b) dem echten privaten Verkäufer eine Art "Sicherheitsgrenze" auferlegt werden, damit er nicht automatisch als gewerblicher Verkäufer missverstanden wird (beim Fiskus oder bei Dritten wegen Anschwärzen)
und ausserdem
c) schützt sich Ebay damit wohl selbst, weil sie damit jederzeit behaupten können "Ja, an uns liegts nicht, wenn er/sie so viel verkäuft. Wir haben einen Schutzmechanismus eingebaut und waschen unsere Hände in Unschuld, wenn er/sie diese Hürde umgeht"
Gruß
Stefan
Stefan