21.12.2003, 17:06
hallo doc,
wenn deine Räder eine KBA-Nummer haben, gibt es dazu fast immer eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis, im Gegensatz zu Teilegutachten). Wenn Du diese vom Hersteller bekommst, schau erst mal, was da drin steht. Dort steht, ob die Räder überhaupt eingetragen werden müssen, oder ob das Mitführen der ABE ausreicht. Wenn die Serienbereifung verwendet wird und am Fahrzeug keine Änderungen vorgenommen werden müssen, reicht normalerweise das Mitführen der ABE.
Der Versicherungsschutz erlischt auch nicht zwangsläufig. Wenn der Unfall in keinerlei Zusammenhang mit der Änderung am Fahrzeug steht, hat es die Versicherung schwer, sich um die Zahlung zu drücken. Wenn ein Reifen platzt, weil er am Kotflügel streift, und deshalb ein Unfall passiert, dann sieht es schlecht aus. Aber es ist auch nicht angenehm, wenn im Ernstfall erst der Richter in der 3.Instanz darüber entscheidet.
wenn deine Räder eine KBA-Nummer haben, gibt es dazu fast immer eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis, im Gegensatz zu Teilegutachten). Wenn Du diese vom Hersteller bekommst, schau erst mal, was da drin steht. Dort steht, ob die Räder überhaupt eingetragen werden müssen, oder ob das Mitführen der ABE ausreicht. Wenn die Serienbereifung verwendet wird und am Fahrzeug keine Änderungen vorgenommen werden müssen, reicht normalerweise das Mitführen der ABE.
Der Versicherungsschutz erlischt auch nicht zwangsläufig. Wenn der Unfall in keinerlei Zusammenhang mit der Änderung am Fahrzeug steht, hat es die Versicherung schwer, sich um die Zahlung zu drücken. Wenn ein Reifen platzt, weil er am Kotflügel streift, und deshalb ein Unfall passiert, dann sieht es schlecht aus. Aber es ist auch nicht angenehm, wenn im Ernstfall erst der Richter in der 3.Instanz darüber entscheidet.