21.12.2003, 13:02
@Klaus
Das ist so nicht ganz richtig. Zum Beispiel sind Fahrwerksstreben wie camber-brace und cross-frame laut TÜV nicht eintragungspflichtig.
Es kann aber sinnvoll sein diese Teile dennoch eintagen zu lassen um im Schadensfall trotz "Recht" nicht erst lange diskutieren zu müssen. (So hab ich das gemacht!)
Für viele andere Dinge stimmt Deine Aussage aber völlig!
Im Zweifelsfalle schafft ein kurzer Anruf oder Besuch beim TÜV Klarheit.
Schöne Grüsse
Karl
Das ist so nicht ganz richtig. Zum Beispiel sind Fahrwerksstreben wie camber-brace und cross-frame laut TÜV nicht eintragungspflichtig.
Es kann aber sinnvoll sein diese Teile dennoch eintagen zu lassen um im Schadensfall trotz "Recht" nicht erst lange diskutieren zu müssen. (So hab ich das gemacht!)
Für viele andere Dinge stimmt Deine Aussage aber völlig!
Im Zweifelsfalle schafft ein kurzer Anruf oder Besuch beim TÜV Klarheit.
Schöne Grüsse
Karl