19.12.2003, 13:18
Im Zweifelsfalle ja.
Warum läßt Du die Räder nicht eintragen? Wärst dann auf der sicheren Seite.
Ansprüche gegen Versicherungen lassen sich meist nur durch Gerichtsverhandlungen erlangen. Aber hat daran da auch nur irgendjemand Interesse?
Grüße
Warum läßt Du die Räder nicht eintragen? Wärst dann auf der sicheren Seite.
Ansprüche gegen Versicherungen lassen sich meist nur durch Gerichtsverhandlungen erlangen. Aber hat daran da auch nur irgendjemand Interesse?
Grüße