11.08.2011, 08:24
@ UncleRobb
Nein, meine sind noch nicht eingetragen.
Ich fahr aber sicherheitshalber mal zur MFK (Tüv) wenn ich die Airbagleuchte wieder aus hab.
Grundsätzlich sind die Sitze jedoch in CH eintragungsfrei.
Das bezieht sich aber nur auf Sitze OHNE Airbag...also nicht für unsere Sitze.
Ob die nun eingetragen werden müssen oder ob eine Meldung an die Versicherung reicht weiss ich noch nicht.
Zum Thema Lehnenverstellung:
Die Sitneigungsverstellmöglichkeit über die Löcher im Adapter mittels Schrauben ist leider nicht so ganz gesetzeskonform.
Hier heisste es, dass die Verstellmöglichkeit OHNE Werkzeug möglich sein muss.
Abgesehen davon kommt man ja auch "ziemlich schlecht" an inneren Schrauben (Tunnelseite).
Das in einem Zweisitzer die Lehnen klapbar sein müssen halte ich für reinen Unfug. Wo ist hier der Sinn?
Ich denke alles in allem wieder mal reine Willkür des Prüfers
Nein, meine sind noch nicht eingetragen.
Ich fahr aber sicherheitshalber mal zur MFK (Tüv) wenn ich die Airbagleuchte wieder aus hab.
Grundsätzlich sind die Sitze jedoch in CH eintragungsfrei.
Das bezieht sich aber nur auf Sitze OHNE Airbag...also nicht für unsere Sitze.
Ob die nun eingetragen werden müssen oder ob eine Meldung an die Versicherung reicht weiss ich noch nicht.
Zum Thema Lehnenverstellung:
Die Sitneigungsverstellmöglichkeit über die Löcher im Adapter mittels Schrauben ist leider nicht so ganz gesetzeskonform.
Hier heisste es, dass die Verstellmöglichkeit OHNE Werkzeug möglich sein muss.
Abgesehen davon kommt man ja auch "ziemlich schlecht" an inneren Schrauben (Tunnelseite).
Das in einem Zweisitzer die Lehnen klapbar sein müssen halte ich für reinen Unfug. Wo ist hier der Sinn?
Ich denke alles in allem wieder mal reine Willkür des Prüfers

Liebe Grüsse
Frank
......egal was...ich war es NICHT!!
Frank
......egal was...ich war es NICHT!!

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