10.08.2011, 23:37
Hier mal das Statement der ASA:
Sehr geehrter Herr
Grundsätzlich sind die entsprechenden kantonalen Zulassungsbehörden für die Beantwortung solcher Fragen verantwortlich. Die asa ist keine Behörde und kann demnach nur allgemeine Infos geben.
Das Fahrzeug muss die Vorschriften der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeugen (VTS; https://www.admin.ch/ch/d/sr/7/741.41.de.pdf) erfüllen.
Nicht melde- und prüfpflichtig ist der Austausch von Sitzen ohne integrierte Airbags, sofern sie den nach VTS geltenden Anforderungen (auch betreffend Sicherheitsgurten und deren Verankerungen sowie betreffend Sichtverhältnisse gemäss Art. 71 und 72) entsprechen. Da die originale Sitzverankerungspunkte und Sicherheitsgurten behaltet werden, sollte diese Änderung nicht beanstandet werden.
Der Ersatz eines Lenkrads mit integriertem Airbag ist eine melde- und prüfpflichtige Änderung. Dieser Airbag muss die Anforderungen des ECE-Reglement Nr. 114 entsprechen (Art. 72 Abs. 8 VTS).
Die Bedienungsvorrichtungen müssen zweckmässig und die Kontrollinstrumente leicht ablesbar sein (Art. 55 Abs. 1 VTS). Der Airbag kann ev. auch desaktiviert werden. Der Ersatz eines Lenkrades mit integriertem Airbag durch ein solches ohne ist nur zulässig, wenn die Gurten alleine die Anforderungen an das Rückhaltesystem erfüllen und das Fahrzeug nicht den Anforderungen hinsichtlich Schutzes der Insassen unterliegt. Der Halter/Umbauer hat den entsprechenden Nachweis beizubringen.
Für ausführliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Zulassungsbehörde.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen gedient zu haben.
Freundliche Grüsse
asa
Vereinigung der Strassenverkehrsämter
Technik, Personen- und Fahrzeugzulassung
Thunstrasse 9, 3000 Bern 6
Telefon: 031 / 350 83 83
Direkt: 031 / 350 83 91
Fax: 031 / 350 83
Sehr geehrter Herr
Grundsätzlich sind die entsprechenden kantonalen Zulassungsbehörden für die Beantwortung solcher Fragen verantwortlich. Die asa ist keine Behörde und kann demnach nur allgemeine Infos geben.
Das Fahrzeug muss die Vorschriften der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeugen (VTS; https://www.admin.ch/ch/d/sr/7/741.41.de.pdf) erfüllen.
Nicht melde- und prüfpflichtig ist der Austausch von Sitzen ohne integrierte Airbags, sofern sie den nach VTS geltenden Anforderungen (auch betreffend Sicherheitsgurten und deren Verankerungen sowie betreffend Sichtverhältnisse gemäss Art. 71 und 72) entsprechen. Da die originale Sitzverankerungspunkte und Sicherheitsgurten behaltet werden, sollte diese Änderung nicht beanstandet werden.
Der Ersatz eines Lenkrads mit integriertem Airbag ist eine melde- und prüfpflichtige Änderung. Dieser Airbag muss die Anforderungen des ECE-Reglement Nr. 114 entsprechen (Art. 72 Abs. 8 VTS).
Die Bedienungsvorrichtungen müssen zweckmässig und die Kontrollinstrumente leicht ablesbar sein (Art. 55 Abs. 1 VTS). Der Airbag kann ev. auch desaktiviert werden. Der Ersatz eines Lenkrades mit integriertem Airbag durch ein solches ohne ist nur zulässig, wenn die Gurten alleine die Anforderungen an das Rückhaltesystem erfüllen und das Fahrzeug nicht den Anforderungen hinsichtlich Schutzes der Insassen unterliegt. Der Halter/Umbauer hat den entsprechenden Nachweis beizubringen.
Für ausführliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Zulassungsbehörde.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen gedient zu haben.
Freundliche Grüsse
asa
Vereinigung der Strassenverkehrsämter
Technik, Personen- und Fahrzeugzulassung
Thunstrasse 9, 3000 Bern 6
Telefon: 031 / 350 83 83
Direkt: 031 / 350 83 91
Fax: 031 / 350 83
Liebe Grüsse
Frank
......egal was...ich war es NICHT!!
Frank
......egal was...ich war es NICHT!!

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