11.12.2003, 17:26
Die Krux ist - und das wird ja auch im Vorwort der Richtlinie erwähnt - daß hinsichtlich der Prüfkriterien eine große Unsicherheit bei den Prüfstellen herrscht. Dem soll jetzt durch diese Richtlinie abgeholfen werden.
Wenn die Mehrheit der Prüfstellen sich danach richtet (was m.E. im Hinblick auf eine gerechtere Beurteilung bundesweit zu begrüßen wäre), dann könnten diese Kriterien vielleicht tatsächlich bald überall Anwendung finden.
Bei der Beurteilung ob "gut" oder "schlecht" muß man versuchen, sich von eigenen Wünschen und Bedürfnissen freizumachen und eine objektive Betrachtungsweise anstreben. Natürlich ist demjenigen, der keinen originalen Motor in seinem Wagen hat, die Richtlinie in diesem Punkt ein Dorn im Auge, während der stolze Besitzer einer Originalmaschine der Vorgabe wahrscheinlich beipflichten wird.
Aus meiner Sicht stellt sich das so dar:
Der Gesetzgeber wollte mit dieser Ausnahme(!)-Regelung diejenigen steuerlich entlasten, die sich der "Pflege automobilen Kulturgutes" verschrieben haben. Dabei ging es dem Gesetzgeber darum, die Fahrzeuge in ihren historischen Erscheinungsbild - inklusive der gesamten technischen Ausrüstung - zu erhalten! Objektiv(!) betrachtet, sind da z.B. Digitalinstrumente in einem Fahrzeug von 1974 einfach nicht stimmig, so daß - objektiv - eine Versagung auch zu recht erfolgen würde.
Insofern geht Polemik wie "originale Luft im Reifen" natürlich (bewußt?) an der Sache vorbei. Das Auto soll einfach so dastehen (nicht nur äußerlich), wie es dem historischen Erscheinungsbild entspricht - ohne ein Replika zu sein. Theoretisch ganz einfach und klar ...
Und immer wieder sollte man sich ins Bewußtsein rufen, daß hier nicht die Besitzer nicht-originaler Autos mit einer Ausnahme von der Regel bestraft werden sollen, sondern daß es ein Privileg für eine Ausnahmeerscheinung darstellen soll!
Gruß
Tripower
Wenn die Mehrheit der Prüfstellen sich danach richtet (was m.E. im Hinblick auf eine gerechtere Beurteilung bundesweit zu begrüßen wäre), dann könnten diese Kriterien vielleicht tatsächlich bald überall Anwendung finden.
Bei der Beurteilung ob "gut" oder "schlecht" muß man versuchen, sich von eigenen Wünschen und Bedürfnissen freizumachen und eine objektive Betrachtungsweise anstreben. Natürlich ist demjenigen, der keinen originalen Motor in seinem Wagen hat, die Richtlinie in diesem Punkt ein Dorn im Auge, während der stolze Besitzer einer Originalmaschine der Vorgabe wahrscheinlich beipflichten wird.
Aus meiner Sicht stellt sich das so dar:
Der Gesetzgeber wollte mit dieser Ausnahme(!)-Regelung diejenigen steuerlich entlasten, die sich der "Pflege automobilen Kulturgutes" verschrieben haben. Dabei ging es dem Gesetzgeber darum, die Fahrzeuge in ihren historischen Erscheinungsbild - inklusive der gesamten technischen Ausrüstung - zu erhalten! Objektiv(!) betrachtet, sind da z.B. Digitalinstrumente in einem Fahrzeug von 1974 einfach nicht stimmig, so daß - objektiv - eine Versagung auch zu recht erfolgen würde.
Insofern geht Polemik wie "originale Luft im Reifen" natürlich (bewußt?) an der Sache vorbei. Das Auto soll einfach so dastehen (nicht nur äußerlich), wie es dem historischen Erscheinungsbild entspricht - ohne ein Replika zu sein. Theoretisch ganz einfach und klar ...
Und immer wieder sollte man sich ins Bewußtsein rufen, daß hier nicht die Besitzer nicht-originaler Autos mit einer Ausnahme von der Regel bestraft werden sollen, sondern daß es ein Privileg für eine Ausnahmeerscheinung darstellen soll!
Gruß
Tripower