Zitat:Original von *Micha*
"Aufs Auto" - das ist klar, dass sich diese Garantie/Gewährlsietung nicht verlängert, aber durchaus auf die neu verbauten Teile, also den Motor.
Einfach nur falsch. Gibt es mehrere Urteile zu dem Thema.... Wäre ja auch noch schöner...
Ach übrigens ich habe bereits den 3. Motor drin (alles Serie im übrigen...) und meine Garantie läuft Ende diesen Monat aus und ich bekomme deswegen noch keine Kopfschmerzen...
Von den Motorschäden sind meines Wissens nur 05-07er Modelle betroffen... Alle anderen hatten weniger bis keine Probleme... Würde das mal auf "Anlaufschwierigkeiten" eines neuen Modells bezeichnen, da der Endverbraucher leider immer öfter zum Beta-Tester wird... Aber dafür gibt es ja ne Garantie: für den Ernstfall.
Zitat:Original von RS4Z06Alex
Einfach nur falsch. Gibt es mehrere Urteile zu dem Thema.... Wäre ja auch noch schöner...
Wo denn? Jetzt habe ich extra Juris bemüht und auch den Palandt - das Thema Kettengewährleistung ist bis heute noch nicht höchstrichterlich ausgeurteilt!
Es gibt starke Beführworter, die wenigstens bei der Nachlieferung eine neue Gewährleistungsfrist annehmen. Dies umgehen die Verkäufer auf Weisung der Handelskammern, indem sie aus KULANZ einen neuen Motor verbauen - den Sachmangel bei Gefahrübergang und die Nacherfüllung mithin gar nicht erst einräumen.
'08 Corvette C6 Coupe, Schalter, Z51 - Sonntagswagen
'03 Corvette C5 "RR" Coupe - work in progress
'91 Mercedes 190 E 2.5-16 - Racecar
Was?
Den 3. Motor?
Des kann ja auch nicht wirklich normal sein, oder?
Ichmeine was heißt neues Modell, wenn man sich die Motorentechnik mal anschaut, das ist ja alles Uralte aber bewährte Technik, da sollte doch eigentlich nix sein.
Gibts bei der C6 solche Fälle auch?
Oder liegt des wirklich nur am LS7 Motor?
Mit so einer Neuentwicklung kommt man sicher auch an Grenzen, die so vielleicht nicht offensichtlich waren. Da steuert man halt innerhalb der Serie dann gegen.
Gruß
Uli
Es wird Wagen geben, die von keinem Tier gezogen werden und mit unglaublicher Gewalt daherfahren. Leonardo da Vinci (1452-1519)
- der Motor mit der höchsten mittleren Kolbengeschwindigkeit bei GM.
Weiteres Problem:
Der LS7 hat keine "echte" Trockensumpfschmierung. Dazu gehörte, dass bei dieser Gestaltung der Ölwanne an jeder Ecke mit separter Pumpe abgesaugt werden müsste. Jetzt gibt es nur eine Saugpumpe, die bei honen Querbeschleunigungen Luft saugt. Wenn der Zustand längere Zeit anhält, wird dann der Speicherbehälter leergepumpt (durch Druckpumpe) und an den Lagerstellen kommt Luft oder Schaum an. Das kann z.B. auf der Piste bei schnellen, langgestreckten Kurven vorkommen. Ich glaube ab 2009 hat man deshalb erst einmal den Speicherbehälter vergrößert, damit aber leider nur Symptome kuriert.
Eine richtig motorsporttaugliche Trockensumpfabsaugung am V8 sieht z.B. so aus:
Verstehe die Probleme mit der Trockensumpf-Schmierung bei der Z06 sowieso nicht.
Ist es nicht so, daß die bei der Z06 und ZR1 (und nun ja auch bei manchen GS) extra eingebaut wurde, um die ausreichende Schmierung auch bei hohen G-Kräften sicherzustellen?
Und dann macht ausgerechnet dabei das angeblich bessere Schmiersystem Probleme?
Da frag ich mich, warum die es nicht einfach bei der normalen Schmierung belassen haben, da hat man ja noch nichts(?) von Ölproblemen durch Beschleunigungskröfte gehört - oder?
Trockensumpf wird ja auch verbaut, um die Bau"höhe" unter der Kurvelwelle möglichst gering zu halten - also flache Ölwanne für tieferen Einbau des Motor, und damit niedrigerer Schwerpunkt...
Das alles erklärt allerdings nicht, warum einige der hier bekannten Schäden bei Schleichfahrt oder zumindest geradeaus auftraten.
Zitat:Original von corvette_fever
Wo denn? Jetzt habe ich extra Juris bemüht und auch den Palandt - das Thema Kettengewährleistung ist bis heute noch nicht höchstrichterlich ausgeurteilt!
Danke, darauf wollte ich hinaus.
Aber hauptsache erstmal groß rumschreien ...
Ich sehe das so, wie viele andere. Wenn der Hersteller den Mangel (am besten schriftlich) zugibt und man bekommt das neue Teil dann verbaut, dann beginnen die 24 Monate Verjährungsfrist erneut. Sollte er das neue Teil aber einfach so verbauen und man unterschreibt einen Wisch, wo am dümmsten noch das Wort Kulanz vermerkt ist, dann siehts für den Verbraucher schlecht aus.
Vielleicht kann hier mal ein Fachanwalt für Verbraucherrecht helfen ...