Tagesfahrleuchten und Tageslichtpflicht
#11
danke für die hinweise.


die stvzo ist die verkehrszulassungsordnung (also was am fahrzeug und für den verkehr zulässig ist), und die stvo die verkehrsordnung (die regelt, was im verkehr erlaubt und verboten ist).

in der stvzo steht, dass man das nebellicht bei entsprechender position usw. auch ohne abblendlicht verwenden darf.

in kombination mit der stvo zusammen heisst es aber, dass nebelscheinwerfer nur bei entsprechender witterung eingeschaltet werden dürfen, und DANN auch NUR zusammen mit abblendlicht (ausnahmen regelt der §52 stvZo)


also doch nicht. :-/ du hattest recht.


ausserdem in der STVO

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§17 Beleuchtung

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.

(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.



tagesfahrlicht ist anscheinend etwas komplett anderes als das nebelscheinwerferlicht (von der leuchtkraft her) und auch nicht durch standlicht ersetzbar.

dass man tagsüber nicht mit standlicht fahren darf (wenn man kein tagesfahrlicht hat) kommt mir aber auch komisch vor. ich dachte das wäre hier in deutschland ersetzbar, wenn man kein tageslicht hat, allerdings sehe ich oft tagsüber auch, dass die rückleuchten an sind bei vielen autos, obwohl kein fahrlicht an ist, oft auch nur standlicht.
104.2 dB Geiger
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#12
Zitat:Original von STRUPPI

Die StVO gibt da einen auslegungswürdigen Text als Einsatz der DRL-Nebelfrontscheinwerfer wieder.


hat da jemand einen link dazu, dass ich mir das mal in ruhe durchlesen kann ?
104.2 dB Geiger
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#13
das einfachste wäre es wohl einfach DRL leuchten zu kaufen und die reinzubauen, anstatt da mit dem nebellicht oder standlicht irgendwie rumzumachen..

z.b. so was hier:


https://cgi.ebay.ch/ws/eBayISAPI.dll?Vie...0287298280
104.2 dB Geiger
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#14
@ digitalray
Das Abblendlicht muss inzwischen wesentlich eher aktiviert werden, als dieses der von Dir gepostete Text
"Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren"
wieder gibt.
Auch ist der Gebrauch der Nebelscheinwerfer in alleiniger Verbindung mit "Standlicht" abhängig von der Positionierung der Nebelscheinwerfer.
Natürlich darfst Du bei ausreichender Tagesbeleuchtung mit Standlicht in der Gegend rum zuckeln.
Der Gesetzgeber mault nur ein bisschen, da der Bremslicht-Kontrast bei Standlichtgebrauch nicht mehr so gross ist, wie bei deaktivertem Standlicht.
Deswegen ist einer der Vorteile des DRL:
Du hast die anderen Beleuchtungen deaktiviert (sparst Strom/Benzin und die Betriebsmittel halten länger) und das Bremslicht fällt bei aktivierung unbewust stärker auf.

Wenn Du mit Nebelscheinwerfer als DRL fahren möchtest, mache Dir Elektrik zu eigen, verdrahte es entsprechend der StVZO und bediene es entsprechend der StVO.
DRL (Nebelscheinwerfer) wird automatisch (zeitverzögert?) mit starten des Motors aktiviert und erlischt automatisch bei aktivierung des Abblendlichtes, bzw, bei einsatz des Fernlichts, oder wenn der Motor ausgeschaltet wird.
Wird der Schalter für Nebelscheinwerfer eingeschaltet, arbeiten die Nebelscheinwerfer als DRL und als Nebelscheinwerfer, wobei die Nebelscheinwerfer-Leuchtfunktion automatisch mit aktivierung des Fernlichts deaktiviert werden muss.
Nach deaktivierung des Fernlichts dürfen bei Vorwahl "Nebelscheinwerfer-Ein" diese wieder automatisch aktiviert werden.
Ob Du Deine Nebelscheinwerfer auch bei alleiniger aktivierung des Standlichts betreiben darfst, hängt vom Betriebsmittelort der Nebelscheinwerfer ab.
Du kannst ja noch einen Umschalter US <=> EU einbinden, dann hast Du noch mehr möglichkeiten.

Somit hast Du Deine gewünschten Funktionen und "turnst nur" am Rande der Zulässigkeit rum.

Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI
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#15
hi nochmal,

ja das mit dem abblendlicht auch schon früher einschalten ist klar, ich mach das meistens eh wenns ein wenig düster ist, ich finde das merkt man auch irgendwie innerlich, ob man nicht mehr so einfach gesehen wird.

Das mit dem Kontrast der Bremswirkung, kann man doch aber auch bei Nacht vergleichen, da sind ja auch zwei Rücklichter an und beim Bremsen 4.. das ist ja tagsüber das selbe. der Kontrast bleibt sich da fast gleich.. aber es stimmt natürlich schon im Grund.


Worum es mir geht, ich würde gern, wenn das Wetter ein wenig bewölt und grau ist, aber noch nicht so dunkel, dass man gleich normales Abblendlicht braucht, anstatt dem Standlicht (weil es im Klapp-Scheinfwerfer drin steckt), ein Tagesfahrlicht nutzen, z.b. in den Nebelscheinwerfern, so dass man besser gesehen wird, aber auch NUR dann, und nicht jedesmal im höchsten Hochsommer bei Knallsonne wenn die Zündung gedreht wird (was anscheinend bei DRL üblich ist). anderes Beispiel: z.b. auf der Autobahn tagsüber.

Ich finde grade bei so ein wenig grauem Himmel sollte man auch die Rücklichter einschalten, damit genug Kontrast da ist und nicht alles ein Grau ist, z.b. auf der Autobahn.

Wenn das in der Gesetzgebung anders geregelt ist, find ich das zwar schade, aber muss dann wohl entweder sowieso das Abblendlicht einschalten oder rechtlich gesehen ganz auf Beleuchtung (bis auf DRL vorne) verzichten, denn mit eingeschaltetem Standlicht, hab ich ja auch schon wieder die Rückleuchten an, und das soll ja anscheinend nicht so gern gesehen sein, wenn man kein Abblendlicht braucht, wenn ich das so richtig verstanden habe. auf der Autobahn z.b., wenn da einer mit 300 um die Kurve kommt, bremst er sicher früher wenn vor ihm 2 rote Rückleuchten an sind.

Natürlich gehts mir auch drum, dass ich mit eingeklappten Scheinwerfern und schönem hellen LED Licht vorne unten und gleichzeitg den schönen roten Rückleuchten fahren will, aber auch nur tagsüber, wenns eben ein wenig dunkler ist oder leicht regnet.

Die Verkehrssicherheit erhöht sich meiner eigenen Meinung nach dadurch aber auch erheblich, wenn man Licht an hat.

Mir ist auch schon aufgefallen, dass einige Fahrer dann auch mehr Abstand halten als wenn das Licht aus ist.

Danke jedenfalls erstmal für die ausfühlriche Erklärung des DRL in Kombination mit den anderen Lichtern.


Wenn hier jemand im Forum bei sich DRL eingebaut hat, wäre es interessant, wie und wo er das gemacht hat und ob man das einfach so vorne mit in die Nebelscheinwerfer reinbauen kann ?


würde es das hier z.b. tun für die c4 oder ist das zu dick um das in die nebelscheinwerferkästen mit reinzubauen ?

https://cgi.ebay.de/2x-Tagfahrlicht-LED-...19b70aba12

gibt es auch einfachere LED-Streifen ohne großes Gehäuse die man einfach vorne reinlegen kann, wer hat damit schon Erfahrung und so was eingebaut bei sich ?
104.2 dB Geiger
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#16
Hi digitalray,

Du kennst schon den Sinn vom DRL?

Wenn Du unbedingt "nur" bei schumrigen Lichtverhältnissen die DRL-Funktion aktiviert haben möchtest, solltest Du mit einem Helligkeits-Messmodul arbeiten.
Gibt verschiedene Herrsteller dafür, von recht Preiswert bis HELLA-Nachrüstmodule.

Fällt die Helligkeit unter 1000 Lux, schaltet das Modul eigentlich das Standlicht + Abblendlicht (Fahrlicht) ein.
Du würdest dann dieses Einschaltfunktion zum aktivieren der Nebelscheinwerfer benutzen.
Mit aktivierung des Standlichts, oder Abblendlichts, oder Fernlichts, würden die Nebelscheinwerfer deaktiviert werden.

Natürlich bleibt dabei die manuelle Einschaltfunktion "Nebelscheinwerfer EIN" erhalten.

Mit "Tricky" könntest Du die Funktion "Standlicht" bei dieser automatischen Licht-Einschalt-Funktion verbinden.
Das ist aber dann keine DRL-Funktion mehr, wie der Gesetzgeber dieses vorsah.
Wichtig ist die Einhaltung der StVZO, deren Rahmenbedingungen immer noch viel Spielraum lassen.

Für DRL-Nachrüstungen gibt es schon einige "Freds" hier im Forum.
Da sind sehr pfiffige Lösungen und sehr gute "Umbauten" dabei.

Wenn Du Deine Standlicht-Beleuchtung als US-Fahrzeugbegrenzungsbeleuchtung mit "Wirkung in etwa EU-Standlichtbeleuchtung" definierst, kannst Du natürlich Tagsüber mit Fahrzeugbegrenzungsbeleuchtung rumfahren.
In Kombination mit DRL kann dieses recht schick aussehen.

Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI
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#17
was ich eigentlich will ist folgendes:

tagsüber wenn es graune himmel hat, nicht die klappscheinwerfer ausfahren zu müsen (wenn es noch nicht so dunkel oder regnerisch ist, dass man abblendllicht braucht) und trotzdem gesehen zu werden.

das ist eigtl. das worum es mir geht.

dazu kommt, dass ich die nebelscheinwerfer (am liebsten mit drl led licht drin) schick finde und auch die beiden roten rückleuchten, und die dann gerne anmachen würde.

ausrede bzw. begründung: drl oder eben standlicht-rumfahren (damit man die beiden rückleuchten anmachen kann)


1.

wenn es erlaubt ist, mit standlicht (inkl. rückleuchten) auch tagsüber rumzufahren und drl tagsüber zu nutzen, wäre es dann nicht eigtl. auch möglich (auch von der stvzo und stvo) einfach led drl vorne in den nebelscheinwerfern und die beiden rückleuchten tagsüber zu betreiben, und das als standlicht zu deklarieren ?


das mi dem Helligskeitsmodul kann ich mir finanziell sparen, da ich das eh lieber selber entscheide, wann ich das dann ein und ausschalten würde.


den sinn von drl hab ich inzwischen verstanden, ich will nur nicht jedesmal, auch im somme bei sonne, die leds vorne anhaben, und wenn ich die wirklich anmache, auch die rücklechten mit einschalten.


2.

fahrzeugbegrenzungsleuchten.. da kenn ich mich bisher nicht aus, ich kenn das nur von lastern die länger sind und das brauchen.

könnte man die leds und die rückleuchten als fahrzeugbegrenzunsleuchten definieren oder geht auch erste lösung ?
104.2 dB Geiger
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#18
Hi digitalray,

ich habe ein bisschen schwierigkeiten Dir zu folgen.

Eventuell "würfelst" Du auch nur ein paar Begriffe durcheinander.

Wenn Du "echte" DRL-Leuchten" in Nebelscheinwerfer montierst, erlischt die Betriebs- und Zulassungsgenemigung für die "echten" DRL-Leuchten.
Juckt aber kaum jemanden, ausser TÜV usw.
LEDs und Hallogen (oder sonstige starke Glühfadenlampen) vertragen sich temperaturmässig nicht besonders, da ist vorsicht geboten.

Du möchtest einen elektrischen Ein-/Ausschalter für eine art "Besser gesehen werden -Beleuchtung" mit der Funktion "quasi Nebellampen + nur Rücklichter Eingeschaltet" realisieren.
Jegliche sonstige Beleuchtung soll dabei ausgeschaltet bleiben.

Je nach Verdrahtung/Ansteuerung der Rückleuchten (in den E-Plan schauen) wird durch den extra Schalter die Spannung für die "NUR-" Rückleuchten und "NUR-" Zusatzbeleuchtung in den Nebelscheinwerfer freigegeben.
Wenn Du hinten keine LEDs eingesetzt hast, solltest Du Dir überlegen, ob Du Vorne nicht ebenfalls die Original-Nebellampen benutzt.
Bei der konventionellen (alten) Verdrahtung könntest Du mit Diodenweichen arbeiten.
Es ginge auch mit Relais, wäre aber ein höherer Aufwand.

Die Dioden müssen Hochleistungsdioden sein, welche auch einen Kurzschlussstrom "locker" vertragen, wenn ein Glühmittel "durchpfeift".

Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI
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#19
danke, genau so hab ich mir das vorgestellt.

ok, ich dachte, man kann diese led-streifen einfach vorne mit in die nebelscheinwerfer reinbauen, dann geht das nicht.

ich hab auch in anderen forenbeiträgen gelesen, dass es anscheinend anstatt den nebelscheinwerfern solche euro-einsätze gibt, die halb blinker, halb nebelscheinwerfer sind. evtl. könnte man bei denen die eine horizontale blinkerhälfte gegen led-streifen austauschen, somit würde das dem nebelscheinwerfer nicht in die quere kommen.

nebellicht ist ja tüv mässig kein tagfahrlicht, deswegen weiss ich nicht, ob man damit durchkommt, wenn man einfach das nebellicht nutzt.

ansonsten würde es wohl darauf raus laufen, einen schalter zu bauen, der das led-licht vorne und die rückleuchten einschaltet, und bei aktivierung des stand und abblendlichts die beleuchtung wegnimmt (auch weil sonst doppelt spannung auf den rückleuchten wäre).

da müsste ich mir entweder ein relais bauen und das an den drehschalter für das stand und abblendlicht dranhängen, oder ein fertiges für tagfahrlicht kaufen, das ebenso abschaltet wenn das stand und abblendlicht angehen und dort an die drl spannung in serie noch die rücklichter mit dranhängen.


die frage ist, wie ich das dem tüv erkläre. drl hat nunmal keine rückleuchten mit dabei und die leds ersetzen ja auch kein standlicht .
104.2 dB Geiger
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#20
.
104.2 dB Geiger
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