12.10.2009, 21:22
Habe über e-Bay eine ZR1 ersteigert und heute die vereinbarte Anzahlung überwiesen.
Anschließend Flüge für mich und einen Freund den ich als Dolmetscher mitnehme Reserviert.
Wir wollten nächsten Montag Fliegen um das Fahrzeug persönlich vorm verschiffen zu besichtigen und Restliche Bezahlung abzuwickeln.
Als ich gerade nach hause kam erhalte ich vom Verkäufer folgende Nachricht.
I just found out from GM that they will not let us sell the car out of the country. The vehicle was a GM program car and they under no circumstances will let the car leave the United States. I am sorry I did not know this until about 5 minutes ago.
Ich weiß nicht ob das stimmt oder ob das nur eine Ausrede ist da das Fahrzeug am Wochenende auf einer Ausstellung war vielleicht hat der Verkäufer dort noch ein
wesentlich besseres Angebot erhalten
Bin mir nicht sicher was ich jetzt unternehmen soll.
Mit ablauf der Versteigerung schließt man zwar einen Rechtskräftigen Kaufvertrag.
Das nützt einem nur wenig wenn der Verkäufer sich weigert oder das Fahrzeug vielleicht zwischenzeitlich anderweitig verkauft hat. Dann habe ich noch einen Haufen Unkosten.
Bei Anwälte in den USA hat man wahnsinnig hohe Kosten wobei man nicht weiß ob es überhaupt was bringt.
Meine große Freude hat sich eben in Riesigen Ärger verwandelt.
Gruß Peter
Anschließend Flüge für mich und einen Freund den ich als Dolmetscher mitnehme Reserviert.
Wir wollten nächsten Montag Fliegen um das Fahrzeug persönlich vorm verschiffen zu besichtigen und Restliche Bezahlung abzuwickeln.
Als ich gerade nach hause kam erhalte ich vom Verkäufer folgende Nachricht.
I just found out from GM that they will not let us sell the car out of the country. The vehicle was a GM program car and they under no circumstances will let the car leave the United States. I am sorry I did not know this until about 5 minutes ago.
Ich weiß nicht ob das stimmt oder ob das nur eine Ausrede ist da das Fahrzeug am Wochenende auf einer Ausstellung war vielleicht hat der Verkäufer dort noch ein
wesentlich besseres Angebot erhalten
Bin mir nicht sicher was ich jetzt unternehmen soll.
Mit ablauf der Versteigerung schließt man zwar einen Rechtskräftigen Kaufvertrag.
Das nützt einem nur wenig wenn der Verkäufer sich weigert oder das Fahrzeug vielleicht zwischenzeitlich anderweitig verkauft hat. Dann habe ich noch einen Haufen Unkosten.
Bei Anwälte in den USA hat man wahnsinnig hohe Kosten wobei man nicht weiß ob es überhaupt was bringt.
Meine große Freude hat sich eben in Riesigen Ärger verwandelt.
Gruß Peter