Okay - sowas kann ich mal bedenken, wenn's um ein neues (Erst-/Alltags-) Auto geht (obwohl: bei DEN Spritpreisen...? ) - mein Problem ist mit dem Mietwagen erst mal gelöst.....
Vermutlich würde ich DANN aber auch eher versuchen, an einen Silverado 'ranzukommen und den dann nur "bei Bedarf" anzumelden oder mir eine rote Nummer holen.... Z.Zt. ist für SO ein weiteres Spielzeug aber kein Geld da.......
Meines wissens nach betrifft das jedes als LKW zugelassenes Fahrzeug. Man kann aber wohl ein Ausnahmegenehmigung für bestimmte Fahrten (Sport) beantragen, z.B. für Reitturniere.
Frank
Betrifft dies nicht nur gewerbich zugelassene LKW ?
ot off
Leider nein, für jedes als LKW zugelassene Fahrzeug ab 7.5t zulässiges Gesamtgewicht oder jeden "LKW" mit Hänger !!!! gilt dies !!!!
Ich war mit nem T4 (LKW) und nem normalen Tandem-Hänger unterwegs und durfte kostenpflichtig bei nem Vertragsunternehmen der Autobahnpolizei den
Hänger einen Tag parken. Versüßt wurde das ganze noch mit nem Bußgeld und Punkten.
Und wieder bewahrheitet es sich: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Nur, damit ich's richtig verstehe: das hat bei Dir gesessen, weil (zwar nicht LKW über 7,5to sondern) LKW plus Hänger!?
Über 7,5to wär' eh nix, weil ich den mit meiner alten Pappe nicht bewegen dürfte.......
Ich tippe mal, daß der Silverado mit Hänger und Last zwar über 7,5to kommen könnte - dann müßte ich also darauf achten, daß ich unter dem Gewicht bleibe? Nee, geht gar nicht, weil ZULÄSSIGES GesGewicht, oder???