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Hallo weißer Mannnnnnnnnnnnnnnn,
das mache ich, aber ich komme erst am Wochenende dazu, das auszuprobieren und dann ggfls. zu montieren. Ich brauche aber wohl erst die Platte von Little.
Gruß Edgar
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Zitat:Original von SyMpa
Zitat:Original von man-in-white
Rainer, da musst Du Edgar falsch verstanden haben. Deine Version ist ja illegal
Frank
Lösung:
man montiert ein jungfräuliches Kennzeichenduplikat.
Bei Beanstandung zeigt man das mitgeführte Original
(z.B. mit Klebesiegel) dann vor.
Das funzt fast überall.
Beste Grüße
SyMpa
-
Ganz ernsthaft:
Ist diese Placebo-Kennzeichenlösung tatsächlich legal (unbedenklich) ?
In Bayern soll man sich angeblich auf eine sogen. Anhängerverordnung
stützen können; bei manchen sogar eingetragen.
Hier sind die Juristen gefragt:
Also Maseratimerlin, wie schätzt Du die Rechtslage ein ?
Beste Grüße
SyMpa
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Wieso soll er da was einschätzen? Die Sachlage ist doch eindeutig, die Auslegung bei einer Kontrolle auslegungsfähig.
Frank
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Und was bedeutet in natura "eindeutige Sachlage", bzw. wie kann bei einer Kontrolle die
Sachlage "ausgelegt" werden? Genau das wollen wir wissen,
Gruss RainerR
RaRo
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Die eindeutige Sachlage sollte jedem (denkenden) KFZ Führer bekannt sein, es darf nur das Kennzeichen mit den kleinen runden Aufklebern verwendet werden.
Alles andere ist illegal, und kann von gar nix bis Geldstrafe (Punkte) alles sein.
Wie die Rennleitung das bei einer Kontrolle auslegt wird Dir wohl niemand verraten können.
Der Kopf wird nicht abgerissen, man muss nicht nach Sibirien und auch nicht in den Knast, so viel dürfte feststehen.
Was soll man mehr dazu schreiben, es ist das gleiche wie der Auspuff ohne TÜV, das frisierte Mofa früher usw. halt einfach illegal.
Mann oder Memme?
Grüsse
Timo
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Warum soll mir niemand verraten können, wie die Rennleitung ein Fahren mit ungestempelten
Kennzeichen vorn am Auto, und dem gestempelten im Kofferraum, ahnden könnte? Wir
leben schliesslich in Deutschland! Und bei uns gibt es nichts, und schon gar keinen Tatbe-
stand, für welchen der Gesetzgeber nicht vorsorglich den Rahmen abgesteckt hat,in welchem
der Täter zur Rechenschaft gezogen werden kann und muss! Und nur in diesem Rahmen
kann auch die Rennleitung agieren! Und genau diesen Rahmen wollte ich mal erfahren,
von jemandem der auf diesem Gebiet Absolut richtig bescheid weiss,
Gruss RainerR
RaRo
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Hallo Timo
Es gibt aber auch "nichtdenkende"
Gruß Heinz
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Mann Rainer, bist Du so begriffstutzig oder tust Du nur so. Den Ermessensspielraum eines denkenden Menschen kann man nicht vorhersehen. Möglichkeiten gibt es ja viele:
man übersieht es
man will es nicht sehen
man sieht es.
Und in dem Fall könnte man:
lächeln und in das Gezeter über das SVA einstimmen und weiterwinken
den Daumen heben und sagen"so ist das aber nicht richtig"
den Knöllenblock rausholen und eine scharfe Fahrzeugkontrolle starten
Was also willst Du hören???????????????????????????????????
Ist z.B. deine Haube eingetragen? Stört es dich? Bist Du schon mal drauf angesprochen worden? Was sagt der TÜV? Selbe Situation.
Frank
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Hallo Frank,
kannst Du,oder willst Du mich nicht verstehen? Natürlich hat der Beamte einen Ermessungs-
spielraum, das ist doch immer der Fall! Der fängt in der Tat beim Durchwinken an, und hört
dann wo auf? Bei ner scharfen Fahrzeugkontrolle, wie Du meinst? Oder auch nicht? und
mit was für Strafen muss man maximal wegen des ungestempelten Kennzeichens rechnen?
Das wollte ich wissen, aber wenn Du mich nicht verstehst, dann kann ichs auch nicht ändern,
Gruss RainerR
RaRo
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Strafen reichen von nichts über 10 € bis zu???
Solange Du nicht weisst, welcher Stafbestand dir vorgeworfen wird kannst Du auch nicht wissen, was das kostet.
Wird es als Fahren ohne Kennzeichen oder als Urkundenfälschung ausgelegt? Oder gar als Vorsatz um weitere Gesetzte zu brechen (jetzt mal weit hergeholt. Allerdings wird dir beim mitführen eines radarwrners auch unterstellt, das du rasen willst)??
Frank
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