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Zitat:Original von Frank the Judge
Und die oben angesprochene MWSt gibt es auch nicht. Beim Zoll wird Einfuhrumsatzsteuer erhoben (die nun mal zufällig die gleiche Höhe hat wie die MWSt.).
Die Mehrwertsteuer bzw. MwSt. , lieber Frank, gibt es grundsätzlich nicht.
Die Umsatzsteuer nennt der gemeine Bürger und Politiker "Mehrwertsteuer". Sie erhöht den Wert der Ware und ist daher wohl anschaulicher als Umsatzsteuer. Der Amtsschimmel kennt keine Mehrwertsteuer, nur Umsatzsteuer.
Insofern ist auch verständlich, warum die Umsatzsteuer mit der Einfuhrumsatzsteuer übereinstimmt.
Also lasst uns doch weiterhin wie der normale Bürger von Mehrwertsteuer oder MwSt. schwafeln. Ich mag keine fettigen Seitenscheitel!!
Mit besserwissenden Grüßen
Jörg
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Hi,
habe mit diversen Zollämtern telefoniert.
Unisono: Verbindliche telefonische Auskunft nur beim:
HZA Braunschweig
Zentralstelle Zollversand
38350 Helmstedt
Die dort mir erteilte Auskunft war die gleiche, wie bei allen anderen Zollämtern:
Der Warenwert + sämmtlicher Versandaufwand + Nebenkosten werden an der EU-Landesgrenze als Bemessungsgrundlage für Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zugrunde gelegt.
In Kurzform:
Kaufpreis + Versandkosten werden zusammen gerechnet und werden als Summer Verzollt.
Und während ich dieses schrieb, wurde ich vom Zoll-Infocenter ( http://www.zoll.de) angerufen.
(Von der Realität eingeholt)
Achtung:
Es gibt eine Ausnahme, welche die Meisten nicht wissen/kennen:
Privat-Bestellung + Porto ist nicht in der Zollinhaltserklärung aufgeführt + Versand erfolgt exclusiv mit der regulären Post (bei uns DHL), wird das Porto nicht mitberechnet !!!
Diese 3 Konstellationen müssen stimmen , dann kein Zoll + Einfuhrumsatzsteuer auf Versandkosten (Porto) !!!!
Im Amstdeutsch:
Liegen der Einfuhr keine kommerziellen Erwägungen zugrunde, sind die Postgebühren - sofern nicht im Feld Zollwert/value der Zollinhaltserklärung angemeldet - nicht hinzuzurechnen.
Auch zu lesen auf
https://www.zoll.de/c0_reise_und_post/b0...index.html
im unterem Abschnitt.
Ich hoffe, jetzt ist den Meisten hier geholfen.
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI
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Das ist ja interessant. D.h. also, dass bei einer Sendung aus den USA, die für den Privatgebrauch bestimmt ist, einzig und allein nur der Wert zu Grunde gelegt werden darf, der im Feld (5) Value auf der "Customs Declaration and Dispatch Note - CP 72" von US Postal angegeben ist?
Mir ist es nämlich gestern schon wieder passiert. Musste den Zoll direkt an DHL abdrücken. Das Zollamt am Frankfurter Flughafen hat mal eben den Karton aufgemacht und zum Wert, der im Feld (5) "Value" angegeben war noch schnell die Versandkosten die auf der Rechnung explizit getrennt ausgeben wurden addiert. Darauf dann Zoll...Fertig!
Gruß Sebastian
"Wir wollen keine Sammlerstücke bauen, wie es andere große Marken tun, wir wollen Sportwagen bauen, die sich jeder arbeitende Amerikaner leisten kann."
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Es ist lustig, dass Leute gerne mit andern Leuten telefonieren, die wieder Leute kennen, die schon mal Leuten begegnet sind, deren weitläufige Bekannte einen Hund haben, der früher mal einen Hauptsekretär der Zollverwaltung gehörte und dann auf diesem Wege oder so ähnlich rechtsverbindliche Auskunft bekommen (wollen)
Zitat:Die Zollwertermittlung nach dem GATT
Nach dem GATT ist der Zollwert entweder
der Transaktionswert für die eingeführte Ware (Artikel 1 GZK) oder
der Transaktionswert für gleiche Waren (Artikel 2 GZK) oder
der Transaktionswert für gleichartige Waren (Artikel 3 GZK) oder
ein nach bestimmten Kriterien berichtigter Verkaufspreis im Einfuhrland (sog. "Deduktive Methode", Artikel 5 GZK) oder
ein aus den Herstellungskosten errechneter Wert (Artikel 6 GZK) oder
der nach der so genannten Schlussmethode geschätzte Wert (Artikel 7 GZK).
Ausgangspunkt nach dem GZK ist der Preis, zu dem die zu bewertende Ware tatsächlich verkauft wurde, der so genannte Transaktionswert für die eingeführte Ware
Quelle: Zoll
Unbenommen davon bleibt, dass einige Zollmitarbeiter offentsichlich mit der Anwendung dieser Regeln Schwierigkeiten haben, weil sie nicht wissen wie den Transaktionswert ermitteln.
PS: wer lesen konnte, wie FtJ , der wusste das ja auch schon vorher.
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Zitat:Original von Schwarzbart
Das ist ja interessant. D.h. also, dass bei einer Sendung aus den USA, die für den Privatgebrauch bestimmt ist, einzig und allein nur der Wert zu Grunde gelegt werden darf, der im Feld (5) Value auf der "Customs Declaration and Dispatch Note - CP 72" von US Postal angegeben ist?
Mir ist es nämlich gestern schon wieder passiert. Musste den Zoll direkt an DHL abdrücken. Das Zollamt am Frankfurter Flughafen hat mal eben den Karton aufgemacht und zum Wert, der im Feld (5) "Value" angegeben war noch schnell die Versandkosten die auf der Rechnung explizit getrennt ausgeben wurden addiert. Darauf dann Zoll...Fertig!
Schaue Dir den Link vom Zoll an:
https://www.zoll.de/c0_reise_und_post/b0...index.html
Kannst aber dort auch anrufen und nachfragen, die Rufen sogar telefonisch zurück, falls dort die Telefonleitungen besetzt sein sollten.
Mir wurde von dort durch den Rückruf mitgeteilt, das viele (auch beim Zoll) diesen Sachverhalt nicht kennen/wissen.
Wichtig ist "Privat" + "Shipping via Landespost (das, was bei uns DHL ist)" + "NICHTAUFGEFÜHRTE (NICHT DEKLARIERTE) VERSANDKOSTEN" auf der Rechnung.
Drucke Dir die Zoll-Seite aus, denn die ist Amtlich und benutze diese.
DHL-Frankfurt müsste das aber Wissen!!
DOC sein Posting verstehe ich nicht, aber vieleicht bin ich auch nur zu Müde.
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI
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So nochmal zurück zum Thema. Ich habe, dank eurer Tips und dem Link von Struppi, Einspruch beim Hauptzollamt in Frankfurt eingelegt.
Begründung: Die Frachtkosten waren extra aufgeführt und trotzdem wurden die Abgaben auf den kompl. Wert der Sendung, also inkl. Fracht erhoben.
Heute kam die Mitteilung, dass der Einspruch rechtens war und die Abgaben neu berechnet wurden. D.h. Gutschrift folgt
Gruß Sebastian
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Dave Hill, 27.05.05
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Hallo Schwarzbart,
Danke für die Info
Grüsse an Dich vom OSC-Canibalisten STRUPPI
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