Tagesfahrleuchten und Tageslichtpflicht
#1
Wie ja hinlänglich bekannt ist, wird das Thema Tagesfahrlicht immer aktueller.

Zitat:Für PKW und LKW ist Tagfahrlicht in folgenden Ländern vorgeschrieben (Stand Anfang 2006, Quelle: ADAC):
Dänemark
Estland
Finnland
Island
Italien auf Autobahnen und außerhalb von Ortschaften
Kroatien
Lettland
Litauen vom 1. November bis zum 1. März
Mazedonien
Norwegen
Österreich
Polen vom 1. Oktober bis Ende Februar
Portugal nur auf der Fernstraße IP5 von Vilar Formosa (Grenze zu Spanien) nach Aveiro
Rußland
Schweden
Slowakei vom 15. Oktober bis zum 15. März
Slowenien
Tschechien
Ungarn auf Autobahnen und außerhalb des Ortsgebietes

Das Thema kommt also irgendwie immer näher, und damit auch die Überlegung mit hochgeklappten Scheinwerfern zu fahren, oder aber eben sich Tagesfahrleuchten zu organisieren.

Ich für mich würde eigentlich eher daran denken mir solche Tagesfahrleuchten anzuschaffen, sofern es diese auch so gibt, dass sie Gesetzeskonform sind.
Ich fahre eine C4 Jahrgang 1990, wer kennt taugliche Nachrüstsätze? weiss jemand ob es in der Schweiz schon Reglungen für den Einbau gibt?

Besten Dank und immer genug Haftung unter den Reifen. Hallo-gruen
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#2
Ich fahre grundsätzlich mit eingeklappten Scheinwerfern und den Foglamps außerdem sind meine Blinker in Standlichtfunktion.

Gruß Frank OK!
animierte C4 „Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“
-Albert Einstein-
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#3
Ist es denn nicht möglich, die bei der C4 serienmäßig verbauten Nebelscheinwerfer auf Tagfahrleuchten umzurüsten und beim TÜV dementsprechend umzutragen.
Meines Erachtens wäre dies rein Optisch noch die elegantesteste Lösung. Für Nebel braucht die doch kein Mensch.

Viele Grüße
Aron
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#4
Es gab bei der C4 doch Option "daylight running light (dlr)" (oder so ähnlich). Ich würde mir da keinen Kopp machen und einfach mit den Nebelfunzeln (als Nebellampen taugen die eh nicht) und eingeklappten Scheinwerfern fahren.
Falls die Polizei mal komisch fragt erklärst Du denen einfach, wie fortschrichtlich die Amis schon damals waren, siehe auch Kurvenlicht, 3. Bremslicht oder aktuell mit HUD.
Frank
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#5
OK! Das könnte eine Lösung sein. In der Schweiz ist es leider nicht erlaubt
mit Nebellampen als Tagesfahrleuchten zu fahren. Ich denke wenn es soweit ist, wird
die Zulieferindustrie das Passende parat haben.
Gruss sani
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#6
Mach Dir einen Ausdruck von den Optioncodes und weise auf die DLR hin (kein Polizist wird den Aufkleber in der Mittelkonsole kontrollieren). Weil deine Vette wurde natürlich nicht mit Nebellampen ausgeliefert. Zum Beweis machst Du sie einfach an, zum Vergleich die handelsübliche kleine Maglight - mal shen, welche Lichtquelle heller ist sich vor Lachen auf dem Boden wälzen
Frank
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#7
sich vor Lachen auf dem Boden wälzen Mach ich genau so. Die kommen ja immer zu zweit. Der Eine kann lesen
und der Andere schreiben. sich vor Lachen auf dem Boden wälzen
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#8
ich hab mir das auch schon seit ein paar monaten überlegt, unten an den nebellichtern led-tagfahrlicht reinzubauen so auf audi und co.

eigtl. dürften die sich mit der nebellicht birne doch auch nicht in die quere kommen, wenn man die led.-leiste einfach am unteren rand lang macht und evtl. an den aussenseiten (links eben die link und rechts die rechte) noch ein oder zwei leds nach oben.


wie macht ihr das mit den nebelscheinwerfern, dass die angehen, ohne dass man stand oder fahrlicht einschaltet (denn dann fahren ja die scheinwerfer aus) ?


ist das verboten in deutschland tagsüber nur das nebellicht anstatt standlicht einzuschalten ?

erklärungsprobleme hätte ich da nicht.. ach die waren an ? oh, dann bin ich wohl auf den knopf gekommen (die grüne betriebsleuchte sieht man ja echt auch nur wenn man genau hinschaut).


ich hab das mal bei nebel ausprobiert, hat leider gar nichts geholfen, mit fernlicht konnte ich wenigstens gut das doppelte sehen..

ist das nebellicht eigtl,. nicht eh nur dazu da, dass entgegenkommende autos das eigene besser erkennen können ?

ich finds auch nicht so sportlich tagsüber mit ausgeklappten scheinwerfern und standlicht rumzufahren.


hat sich inzwischen jemand schon tagsfahrlicht-leds in die nebelscheinwerfer eingebaut ?

ich hab in nem anderen thread noch was gelesen bezgl. nebelscheinwerfern im normalen verkehr ohne abblendlicht und das in der aktuellen stzvo nachgesehen:

§ 52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
(1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein. Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, daß sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können. Nebelscheinwerfer müssen einstellbar und an dafür geeigneten Teilen der Fahrzeuge so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Sie müssen so eingestellt sein, daß eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu erwarten ist. Die Blendung gilt als behoben, wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Nebelscheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber bei Nennspannung an den Klemmen der Scheinwerferlampe nicht mehr als 1 lx beträgt.


d.h. wenn die nebelscheinwerfer nicht > 40 cm von der äußersten karosseriestelle des wagens entfernt sind (sind sie ja nicht, ist wohl eh nur wichtig, dass man nicht denkt, dass das fahrzeug schmaler wäre und es dann rammt wenn man entgegenkommt im nebel) und nicht höher als die scheinwerfer sind, darf man sie auch ohne abblendlicht betreiben.

dazu wäre dann wohl ein relais notwendig, um das ganze ohne die scheinwerfer ausklappen zu lassen einschalten zu können und dass auch gleichzeitig die rückleuchten mit angehen wenn man den nebelscheinwerferknopf drückt.

der motor ist ja fest an das relais mit den scheinwerfern, also Park und Headlight-Stellung gekoppelt, die würde ich dann lieber ganz auslassen und das "Tagesfahrlicht" aka Nebellicht und Rückleuchten mit dem Nebelscheinwerferknopf beides einschalten.

dazu halt noch nen schalter davor hängen, dass sich die rückleuchten vom nebel-relais ausschalten, wenn ich die scheinwerfer hochfahr, sonst brennen mir die birnen hinten durch, wenn doppelt strom drauf liegt Zwink

1. meint ihr das würde so klappen ?

2. geht es auch einfacher ?

3. Wie komm ich am besten an das/die Kabel für die beiden Rückleuchten dran ?

4. Ist das ganze eintragungspflichtig (ich denke mal nein, denn es sind ja keine sondereinbauten, sondern die normalen rücklichter die man jederzeit einschalten darf und eben das nebellicht, das ja eh erlaubt ist, solange es nicht blendet oder zu hell ist) ?


beim tagesfahrlicht, ist es doch normal, dass auch das rücklicht mit an ist, oder ?
104.2 dB Geiger
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#9
Also dafür das die Österreicher bekanntlich anders Ticken und für jeden nur erdenklichen sch....
eine eigene Regelung ins Leben rufen, geht das mit dem Tagfahrlicht ganz einfach bei uns.
Lichtschalter auf die erste Stufe (Scheinwerfer bleiben zu), und die Nebelleuchten an. Fertig.
Da ich mein Standlicht für Österreich auch in die Nebellampen bauen musste um mit geschlossenen Klappen fahren zu können, geht das somit ganz einfach.

Ein hoch auf uns Ösis. Ein einziges mal das wir eine halbwegs gute Lösung für das Problem haben.
Wundert mich sehr.

Grüße aus Österreich Fredi
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#10
@ digitalray
Zitat von Dir:
"beim tagesfahrlicht, ist es doch normal, dass auch das rücklicht mit an ist, oder ?"

Antwort:
Nein, es ist nicht normal, das die Rückleuchten, oder sonstige Leuchten in Betrieb sind, wenn das "DRL" aktiviert wurde.

Nehme DRL-Relais oder vergleichbares für Deine Nebelscheinwerfer und fertig (schreibt sich so einfach, ist es aber nicht für "Hobby-Elektriker).

Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI

PS.
Dein "§ 52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten" -Hinweis ist aus der StVZO und nicht aus der StVO.

Die StVO gibt da einen auslegungswürdigen Text als Einsatz der DRL-Nebelfrontscheinwerfer wieder.
Selbst in Östereich ist dem DRL-Nebelscheinwerfer-Gebrauch eine Grenze gesetzt.
Ansonsten: Östereich (das wahre Deutschland) vor....., sehr guter Kompromis
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