Wer kennt eine C 4 mit non pop up headlights ?
#41
Zitat:Original von STRUPPI
@ SvenKadettC:
Ich verstehe nicht "Spiegelfläche" besoffen

Wenn Du Deinen Wagen "Original" kaufst, ihn mit Zusatzbeleuchtung nach StVZO nachrüsten lässt und später entsprechend TÜV/StVZO Tiefer legst, sind die Leuchten ebenfalls tiefer.

Dieses ist legal.

Bei einem bereits tiefergelegtem Fahrzeug wird es schwieriger.

Die "Richthöhe" bei KFZ wird mit "nicht unter 8 cm lichte Höhe" angegeben.

Die "Beruhigungszonen" sind von der alten Norm her mit 10cm "Huckelhöhe" verarbeitet.
Ist der "Huckel" höher, muss die Auf- und Abfahr-Schräge entsprechend angepasst werden.

Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI

Also mit Spiegelfläche ist der Spiegel des Scheinwerfers gemeint,also der untere Lichtaustrittspunkt. Ich rede aber auch nicht von Zusatzscheinwerfern sondern den Hauptscheinwerfern, und da gilt das was ich geschrieben habe. Und es ist völlig egal ob das vorher mal eingetragen war oder nicht.
Was Du mit der Richthöhe meinst ist auch so eine Sache, Du redest sicherlich von den 8 cm Klötzchen über die man rüberfahren soll wenn man von der Polizei angehalten wird.
Meines Wissens nach gibt es für diese 8 cm keinerlei rechtliche Grundlage !

Siehe auch das hier:

"Wie tief darf ein Auto sein ?

Eine Frage, mit der viele in dieser Saison konfrontiert wurden. VW SPEED hat den Paragraphenwald durchforstet und fand keine Regel für den TIEFBAU.

Manchem Tuning-Fan klappte die Kinnlade herunter, als bei "Alles VW" in Osnabrück am Beginn der Saison Polizisten sieben Zentimeter hohe Holzklötzchen an Bindfäden unter dem Auto herzogen, um zu sehen, ob es irgendwo aneckt. "Ist das denn überhaupt rechtens ?" fragten die verdutzten VW-Fahrer und warfen die Stirn in Falten. Gern klärte die Polizei auf und teilte mit, sie habe ihre Vorschriften und legte einige Fahrzeuge kurzerhand still - allerdings wegen anderer Umstände als der Tieferlegung. Die Frage lautet also : War dies Übereifer oder gibt es Vorschriften, die ein solches Vorgehen rechtfertigen ?

Unsere Recherche in der Pressestelle des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) in Flensburg ergab, dass es keine gesetzliche Vorschrift gibt, die die Bodenfreiheit von Automobilen regelt. "Lediglich für Geländewagen gibt es eine Mindesthöhe, den so genannten Böschungswinkel", schränkte Angela Bartholomae von der Pressestelle ein. Also, alles klar ? Noch nicht ganz !
Wir schlugen selbst in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) nach und fanden... nichts : Kein Wort über Tieferlegungen. Einzig der Gummiparagraph 30 über Zulassungsbestimmungen von Fahrzeugen könnte relevant sein, doch kein Absatz, kein Anhang trifft dieses Thema.

Die Prüfungsorganisationen tragen Fahrwerke namhafter Hersteller in die Fahrzeugpapiere ein, die etwa per Gewindeverstellung Tieferlegungen weit unter die oft zitierten 110 Millimeter Bodenfreiheit ermöglichen. Gleichzeitig gibt es aber auch das VdTÜV Merkblatt 751, das in einem Anhang eine Mindestbodenfreiheit von 110 Millimeter empfiehlt. Also fragten wir einen Experten des TÜV Rheinland in Köln. Herr Fälker erklärt, dass das Merkblatt VdTÜV 751 nicht mehr als eine "Richtschnur" für den Prüfer ist und keine Rechtsverbindlichkeit besitzt. Für den Praktiker ist es viel wichtiger, dass die Fahrzeuge noch anständig über Bodenwellen in Tempo 30-Zonen kommen. "Da sollte nach Möglichkeit nichts aufsetzen. Wie tief ein Fahrzeug am Ende sein darf, kann man pauschal nicht sagen. Manche Autos haben in der Mitte ihren tiefsten Punkt, andere vorn am Spoiler, einige auch erst am Endtopf", erklärt Fälker. Es komme auf den Einzelfall an.

Ein vernünftiger Standpunkt, gleichzeitig aber keine pauschale Reglementierung, die einem das Leben knapp über der Grasnabe generell verbieten würde. Stilllegungen nur wegen zu geringer Bodenfreiheit wären somit unzulässig.

Bleibt noch die direkte Nachfrage bei der Polizei. Gerd Nolte vom 1. Polizeikommissariat in Osnabrück kann sich noch gut an die Aktion anlässlich "Alles VW" erinnern. Tatsächlich habe man einen Holzklotz mit 7,5 Zentimetern Höhe verwendet. Eine Toleranz zu den bekannten elf Zentimetern, die man den Fahrzeugbesitzern gutschrieb. Grundlage des Handelns sei nicht das Merkblatt 751 gewesen, sondern der Grundsatz der Verkehrssicherheit. "Ausschlaggebend für die Stilllegungen war nicht die Tieferlegung, sondern die dazu gewählte Rad-/reifenkombination", stellt Gerd Nolte richtig. Ansgar Warmhoff von der Dekra Osnabrück war laut Gerd Nolte für die Begutachtung der Fahrzeuge zuständig und arbeitet eng mit der Polizei zusammen. Am Telefon mochte sich der Sachverständige allerdings nicht äußern und verwies auf die Zentrale der Dekra in Stuttgart. Die Presseabteilung dort nennt als Grundlage einerseits die im Merkblatt 751 beschriebene Prüf-Methode, stellt aber die Entscheidung über die Zulässigkeit ins Ermessen des Prüfers.

Fazit : Nur wegen einer heftigen Tieferlegung kann eigentlich nichts passieren - solange sie korrekt eingetragen ist ! Alle Umbaumaßnahmen müssen im Fahrzeugschein genauestens vermerkt sein. Hilfreich ist es, neben dem Schein die Prüfberichte mitzuführen, nur für den Fall, dass die Polizei die Eintragung an sich anzweifelt.

Aber auch das kann euch nicht vor einer Wiedervorführung des Fahrzeuges nach §17 StVZO bewahren. Sollte ein Polizist berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Gutachtens oder am verkehrstauglichen Zustand des Fahrzeuges haben, kann er eine Mängelkarte ausstellen. Innerhalb einer Frist muss dann der Mangel abgestellt, und das Fahrzeug einem Gutachter vorgeführt werden.

Unser Tipp : Den Kompletten Umbauplan vorab mit dem zuständigen Prüfer absprechen und hinterher alles penibel eintragen lassen. ABEs und Prüfberichte immer mitführen. Bei der Kontrolle immer freundlich, sachlich und zurückhaltend bleiben, dann kann fast nichts schief gehen. (Text : Thorsten Elbrigmann, Quelle : VW SPEED)

Übrigens in vielen Gutachten steht z:b. auch das das tiefste tragende Teil der Karosse nicht tiefer als ca. 11cm sein soll - tja ca. eben :-)"
Ausflugtipps<--- draufklicken (auch für Corvettefahrer!) 
www.kadettc.de <-- meine Kadett C Homepage
  Zitieren
#42
@ SvenKadettC:
OK, Danke für die "Spiegelhöhe", ist für mich "Lichtquellen-Reflektorhöhe" oder auch Scheinwerfer-Reflektorhöhe.

Es gibt ja auch inzwischen eine menge Scheinwerfer ohne Reflektoren.

Daher wird nach StVZO der Mittelpunkt, sowie das untere Ende, einer Lichtquelle als Bemessungspunkt aufgeführt.
Von diesem Bemessungspunkt aus, wird die maximale Steuhung und der Lichtkegel vorgeschrieben.

Im Moment ist ein neues Konzept der Fahrbahnbeleuchtung in Arbeit.
Es soll von "Streuhung" auf horizontalen-Elipsen-Kegel umgestellt werden, um Blendungen des Gegenverkehrs zu vermeiden.

Zum Huckel:
Am Anfang von verkehrsberuhigten Zonen werden oftmals "Bodenschwellen" verbaut.
Die haben sogar einen Namen, welchen ich immer wieder vergesse.

Diese meinte ich, da eine ganze Fraktion von tiefergelegten Fahrzeugen, sich die Spoiler und Abgasanlagen daran beschädigten.
Das ging vor Gericht, wegen fahrlässiger Sachzerstörung.

Das Urteil haute die meisten um.

bis 10 cm höhe darf der Auf-/Abfahrwinkel 45° betragen, ist dieser Huckel höher, muss der Auf-Abfahrwinkel entsprechend kleiner sein.

Das Gericht legte 8cm lichte höhe als Bodenfreiheit bei Kraftfahrzeugen zugrunde.


Dieses hatte auch folgen für Bremen.
Wo?

Hans-Huckebein-Weg und Witwe-Bolte-Weg in Bremen.

Die Stadt Bremen musste den Auf-/Abfahrwinkel, durch Verlängerung der Auf- und Abfahrstrecke, verkleinern.

Jetzt hat nur noch die 5cm-Bodenfreiheit-Fraktion schwierigkeiten und fährt diese
Schwellen im 45° Winkel, schräg an.

Das war es schon.

Grüsse an Dich vom OSC-Canibalisten STRUPPI
  Zitieren
#43
Wie ist das eigentlich?
Beschlagen die durchsichtigen Plastikabdeckungen bei Feuchtigkeit?

Sam
SAM/CH ZR-1

" Just call me Dr. Z "

The legend has a name: ZR-1

DR.Z/LT5-Performance


433 LT5 - What else?
  Zitieren
#44
sich vor Lachen auf dem Boden wälzen Ja genau beschlagen die Abdeckungen- das würde mich nun auch mal
interessieren. Für irgendwas muss ja auch der Ventilator gut sein...wenn nun
aber ständig Kondenswasser drin steht, dann wären die le mans scheinwerfer
ja völliger Schrott. Und eben so einen Erfarhungsbericht brauche ich, bevor ich
1000 € in den Sand setze.

Die hier unten werden gerade in den USA bei ebay angeboten. Kopfschütteln
Wenn ich mir das genau ansehe( und das ist noch ein gutes Bild) dann
weiß ich echt nicht was daran Geld kostet..muss wohl die niedrige Stückzahl sein.

Naja lackiert sehen die trotzdem nicht schelcht aus, daher bleibe ich am Ball.


Angehängte Dateien Thumbnail(s)
   
animierte C4
  Zitieren
#45
Kunstoffe beschlagen "ohne Spezial-Beschichtung" genauso, wie Glas.

Aus 25 Jahren Makrolon-Bearbeitung im E.-Maschienenbau: Yeeah! + Versprödung + andere Nachteile.

Wer Makrolon liebt, soll es einsetzen.

Aquarium-Aufsätze (zum Schutz der fliegenden Fische und herraus wachsenden Pflanzen und Bäumchen) zeigen auch recht schnell den Makrolon-Nachteil in Verbindung mit Tageslicht-Ähnlichen Lichtquellen (Natrium-Dampflampen, Hochdruck-Quecksilber-Dampflampen, sehr viele Leuchtstofflampen).

Bei unserer Überdachung werden die "Mängel" am Makrolon-Dach erst ab April behoben, da bei dieser jetzigen kälte Splitter- und Bruchgefahr besteht.

Die Firma hatte vor 2 Wochen einen Mängelbehebungs-Versuch unternommen und schon eine kleine Ecke abgebrochen (beim einfachen hochheben einer 6m langen Platte).

Diese Platten haben 7 Jahre Garantie auf UV- und Bruchfestigkeit sowie gegen Algenbildung Idee

Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI
  Zitieren
#46
Zitat:Für irgendwas muss ja auch der Ventilator gut sein...

Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass die Ventilatoren auch der Wärmeabführung dienen.

Von Mario Makary, der ebenfalls diese Scheinwerfer bei seiner Zetti eingebaut hat, weiss ich, dass die Lichtausbeute deutlich besser ist als bei den Serienfunzeln.

So schlecht sieht dieser Umbau gar nicht aus.
Für mich sehe ich zwei zusätzliche Vorteile zum besseren Licht.

1. Endlich einmal eine ganz normale Lichthupe.
2. Weniger Luftwiderstand.

Sam


Angehängte Dateien Thumbnail(s)
   
SAM/CH ZR-1

" Just call me Dr. Z "

The legend has a name: ZR-1

DR.Z/LT5-Performance


433 LT5 - What else?
  Zitieren
#47
Prost! Danke für den Beitrag.

Der Hersteller sagt, einfach reinstecken und fertig, alle Anschlüsse sind schon
da ohne viel zu basteln. Nun haben die Scheinwerfer ja eine viel höhere leistung
als die Serienscheinwerfer - verkraftet die LIMA/Batterie das überhaupt ? Augenrollen
animierte C4
  Zitieren
#48
nur mal so zum Bericht von Sven:
Der Tigra basiert ja eigentlich auf dem Corsa. Trotzdem darf man den tigra eigentlich nicht tieferlegen, da seine Scheinwerfer tiefer montiert sind sind als die des Corsa und der tigra schon an der zulässigen Untergrenze untergrenze liegt.

@ Jensseine
Der abgebildete Satz aus E-Bay dürfte aber für eine C5 sein.
Wie Frank ja geschrieben hatte, habe ich den Satz von ihm erworben. Der Satz sieht tatsächlich so aus also ob er ohne große Probleme gegen die Originalscheinwerfer getauscht werden kann. Macht auf jeden Fall einen qualitativ hochwertigen Eindruck.
Die klare Abdeckung wird in die Öffnung gelegt (ich werde diese wohl noch mit Silikon befestigen/abdichten), die Scheinwerfermaske an der Motorhaube verschraubt. Die eigentlich Scheinwerfer sind auf einer, stabil aussehenden, Aluplatte befestigt und werden an den originalbefestigungspunkten verschraubt. Dann noch die 3 Kabel umklemmen und fertig.
Die ganze Konstruktion ist nicht luftdicht (Spalt zwischen Scheinwerfer und Maske), d.h. ich gehe mal davon aus, daß es nicht zum Beschlagen kommt.
Ich hoffe die Tage mal mit dem einpassen anfangen zu können. ist mir aber momentan zu kalt.

Zitat:Für mich sehe ich zwei zusätzliche Vorteile zum besseren Licht.
1. Endlich einmal eine ganz normale Lichthupe.
2. Weniger Luftwiderstand.
Das waren, neben dem verbesserten Licht, auch meine Beweggründe. Wobei ich denke, daß man für die Lichthupe noch etwas basteln muss. ich weiß nicht, ob die Fernlichter angehen wenn das normale Licht aus ist.
Frank
  Zitieren
#49
Zitat:2. Weniger Luftwiderstand

Hi Frank,

wenn das für Dich ein Thema ist, solltest Du als allererstes Dein Bügelbrett am anderen Ende des Autos abschrauben. Bringt in Relation deutlich mehr!

Im Übrigen begeistert mich gerade bei der C4 der 180 Grad-Schwenk der Lampen beim Ein- und Ausschalten deutlich mehr als das einfache Hoch- und Runterklappen bei C3 und C5.

Gruß

JR
[Bild: cf_sig_2009.jpg]
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
  Zitieren
#50
Zitat:Im Übrigen begeistert mich gerade bei der C4 der 180 Grad-Schwenk der Lampen beim Ein- und Ausschalten deutlich mehr als das einfache Hoch- und Runterklappen bei C3 und C5.
So siehts aus, wobei ich das "Plop-Plop" bei der C3 auch irgendwie urig finde. Großes Grinsen

Mir gefällt bei den Non-Popups der große Ausschnitt nicht, wirkt irgendwie unstimmig.

Mit 100-Watt-Birnen kommt auch bei den originalen Teilen genügend Licht raus.
Die zusätzliche Leistung ist für Lima und Verkabelung kein Problem.

Aber wie immer: Alles eine Frage des Geschmacks.
Viele Grüße
Andreas
[Bild: Logo.jpg] [Bild: polarbear.jpg] [Bild: treffen.gif] [Bild: 3dshark.gif]
  Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen...
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Wo kann man In Rhein Main eine C4 LT1 auslesen lassen, und wo sitzt der Diagnosestecker? Held_der_Welt 7 5.350 27.11.2023, 15:49
Letzter Beitrag: harryhirsch71
  Wer repariert meine Bose Speaker Amps? Griffin 12 6.097 08.09.2023, 21:12
Letzter Beitrag: Reiner
  Wer kann helfen eine spezielle C4 zu finden GuruTX 0 1.432 06.08.2023, 15:07
Letzter Beitrag: GuruTX
  Neue Teppiche für die C4, wer hat Erfahrung? Chevyvette90 13 6.395 02.09.2022, 19:00
Letzter Beitrag: Sauerland
  Ich suche eine Werkstatt bestcharger 5 3.840 18.08.2022, 23:35
Letzter Beitrag: bestcharger

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 3 Gast/Gäste
Forenübersicht
Technikforen
-- C 1 Technikforum
-- C 2 Technikforum
-- C 3 Technikforum
-- C 4 Technikforum
---- C4 ZR-1 Technikforum
-- C 5 Technikforum
---- C5 Z06-Technikforum
-- C 6 Technikforum
---- C6 Z06-Technikforum
---- C6 ZR1-Technikforum
-- C7 Technikforum
---- C7 Z06 Technikforum
-- C8 Diskussionsforum
-- Tuningforum
-- Allgemeines Technikforum
---- OBD2
Other Vette-Stuff
-- Man sieht sich
---- Nachbetrachtungen
---- Stammtische Deutschland
------ Baden-Württemberg
------ Bayern
------ Berlin/Brandenburg
------ Hessen
------ Nordrhein- Westfalen
------ Niedersachsen/HB/HH
------ Rheinland-Pfalz
------ Sachsen
------ Thüringen
------ Schleswig Holstein
---- Stammtische Österreich
------ Wien / St. Pölten
---- Stammtische Schweiz
------ Ostschweiz/Vorarlberg
------ Treffen Schweiz
-- Jäger & Sammler
-- Vettetalk
---- Reiseberichte
-- Corvette-Bilder der Mitglieder
---- Membervideos
-- Sonstige Schöne Vettepics
---- Corvettevideos
-- Vettelady's Corner
-- Wissenswertes & Kurioses
-- Werkstätten & Händler
-- CORVETTE & Parts - For Sale!
---- laufende Auktionen bei EBAY
---- Transporthilfeforum
---- for sale - Alles ohne Corvette!
-- Wanted !
-- Wer weiß was
---- Fragen vor dem Kauf
-- Paragraphen & Pamphlete
Smalltalk und Forumsschnack
-- Über dieses Forum
---- Teammitteilungen
---- In Memoriam
-- Hallo, ich bin's!
-- Motorsport
-- Off Topic
---- Jux & Dallerei
---- Das Club-Forum
---- Don't feed the troll!
-- Glückwunsch- und Grußforum
-- Bits und Bytes
-- Comic-Forum
-- Das Modellautoforum
-- Testforum
Händlerangebote
-- Info-Forum
-- ACP Euskirchen
-- Dyno-Center
-- KTS American Parts
-- Corvetteproject (Molle)
-- Schmidt Revolution
-- NCRS Central Europe
-- IDP-CORVETTE ( INJA )
-- TIKT Performance Parts
-- BG Sportwagen
-- SPEEDSTYLE
-- V8Lounge
-- AVI Schilling & Wendt Assekuranzmakler
-- Autosalon am Park GmbH
-- NCRS Central Europe
-- Hoffmann Classics
-- CCRP Austria
-- RockAuto.com
-- Stingrays-Shop.com
-- corvetteparts.de