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GROSSER VERSICHERUNGS-VERGLEICH
Zitat:hast Du etwas verkehrt gemacht

...oder zu oft haarsträubend
[Bild: mijosch-Vette2.gif]

Zeit ist eine zähe Masse die erst mit zunehmenden Alter flüssiger wird.
Nr. 30 Großes Grinsen
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Anmeldung des Autos auf nahen Anverwandten als Zweitwagen, nach einiger Zeit Rabatt übernehmen und gut ist.

Nur mal so auf die Schnelle.

Gruß

JR
[Bild: cf_sig_2009.jpg]
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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@ missy:
Du hast nichts falsch gemacht, ausser vieleicht ein "Einsteiger-Fahrzeug", welches in der Versicherung zu teuer ist.

@ JR:
Ist Dein Vorschlag wieder möglich?
Ein Bekannter von mir konnte im November 2005 die "Prozente" nach 3 Jahren nicht mit rübernehmen.

Und nicht Vergessen: Die Allianz wollte fast 1600 EURO -Haftpflicht-Versicherungsbeitrag/Jahr für mein Caballista als Zweitwagen haben.

Die wollten absolut nicht, trotz bemühungen des Agenten.
Bis dato hatte ich Alles bei der Allianz.

Nun sind meine KFZ bei "Anderen" versichert und ich spare viel Geld, welches in die Vette gesteckt wird.

Grüsse an Euch vom OSC-Canibalisten STRUPPI
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Hi Struppi,

von wegen nichts verkehrt gemacht. haarsträubend Teurer geht es nicht!

Das hier schreibt z.B. die DA Direkt zum Thema Rabattübertragung auf ihrer web-Seite - ist bei der Allianz genauso (dort sind übrigens meine sämtlichen Fahrzeuge versichert)

Rabattübertragung: Wie funktioniert eine Rabattübertragung?

Bei einer Rabattübertragung wird die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) von einer Person auf eine andere übertragen.
Dies ist möglich zwischen:
- Ehe- bzw. Lebenspartnern, die in häuslicher Gemeinschaft zusammenleben
- Eltern und Kindern
- in häuslicher Gemeinschaft lebenden Großeltern und Enkeln

Schadenfreiheitsklassen können Sie übertragen, wenn der Versicherungsvertrag, aus dem dieser Rabatt übernommen wird, nicht länger als zwölf Monate aufgehoben bzw. der bisherige Versicherungsnehmer verstorben ist.

Grundsätzlich gilt: Wenn eine Schadenfreiheitsklasse übertragen wird, können höchstens so viele schadenfreie Jahre übernommen werden, wie man seit dem Erwerb des Führerscheins selbst hätte erlangen können. Es werden zudem die Schäden berücksichtigt, die in dieser Zeit im Vertrag der abgebenden Person angefallen sind.

Der Rabatt kann nur vollständig übertragen werden und steht danach der rabattabgebenden Person nicht mehr zur Verfügung.

mit rabattiertem Gruß

JR
[Bild: cf_sig_2009.jpg]
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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Zitat:ich hab nix falsch gemacht ich fahre auf 260 %

Die Aachener & Münchener stuft weibliche Fahranfänger in SF 1/2, also auf 145% ein, wenn keine männlichen Fahranfänger (ich glaube unter 25J.) mit den Auto fahren und nicht wie allgemein üblich in SF 0.
Dann, wenn Frau ein Jahr schadenfrei gefahren ist, zu einem günstigen Anbieter wechseln, der bei dann 100% eine ordentliche Prämie bietet.

Viele Grüße Hallo-gruen
Frank
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missy, die ziehen dich da voll übern Tisch.
Ich hab mit 140 % angefangen. Hatte da einen BMW 523i (e39) und hatte im jahr für Vollkasko, jetzt auf Euro umgerechnet 2000 Euro bezahlt...

Würde mich mal umsehen...
Grüße aus Berlin
Mike
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Zitat:Original von JR
...
Das hier schreibt z.B. die DA Direkt zum Thema Rabattübertragung auf ihrer web-Seite - ist bei der Allianz genauso (dort sind übrigens meine sämtlichen Fahrzeuge versichert)

Rabattübertragung: ....

Jup, so kenne ich das auch von der wgv.

Zitat:würde mich mal umsehen...

Auf jeden Fall !!!
Die Bedingungen unterscheiden sich heutzutage stark, insbesondere auch Einstufung in die SF-Klassen, Rabatte, Grundpreise, usw.


Aber mal einen anderen Fall:
Kann ich von meiner Versicherung erwarten, dass sie unsere SF-Klassen so auf unsere Fahrzeuge aufteilt, dass sich meine Kosten minimieren ? Auch ohne, dass ich die entsprechend ummelden muss ?
Gruß, Alex
~~~~~~~~~
Initiative leise Fahrzeuge: Hubraum statt pfeifender Turbo-Lader !!!
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Zitat:Kann ich von meiner Versicherung erwarten, dass sie unsere SF-Klassen so auf unsere Fahrzeuge aufteilt, dass sich meine Kosten minimieren ? Auch ohne, dass ich die entsprechend ummelden muss ?

Auf jeden Fall. Aber da musst Du ihn schon drauf ansprechen. Von allein wird das wohl eher nicht passieren. Allerdings kann es sein das Dein Versicherer erst zur Hauptfälligkeit die Rabatte unter den Fahrzeugen tauscht.

Grüße Hallo-gruen
Frank
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Hallo Alex,

das musst Du schon selbst veranlassen, von alleine macht das die Versicherung nicht.

Bei mir z.B. dient der TR6 dazu, statt mit Oldie-Versicherung mit einem regulären Vertrag Rabattprozente zu sammeln, bis wieder ein versicherungstechnisch teures Auto dazukommt. Wenn das der Fall ist, wird auf das andere Auto geswitcht und der TR fängt wieder von vorne an.

Problemlos sind H-Autos, weil die direkt mit Mini-Beitrag versichert werden.

Gruß

JR
[Bild: cf_sig_2009.jpg]
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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@ JR:
Ablehnungsbegründung bei meinem Bekannte war: Eigenständiger Haushalt mit Familie, nicht bei den Eltern (Vater) wohnend!
Eine Übertragung kann, muss aber nicht erfolgen.

"Schadenfreiheitsklassen können Sie übertragen, wenn der Versicherungsvertrag, aus dem dieser Rabatt übernommen wird, nicht länger als zwölf Monate aufgehoben bzw. der bisherige Versicherungsnehmer verstorben ist."
Hatte die Allianz bei mir aber ganz anders gesehen und mich nach dem Verkauf meines US-Wohnmobils, ganz Kulant mit 120% neu anfangen lassen, statt 250% und ich war auf 50%!
Das war 1992!

Wenn missy keinen "Paten" für Ihre Fahrzeugunterhaltung hat, ist der Weg von "missy" Standart und Richtig.

Jetzt kommen die "Tricks" um Geld zu sparen, "Legal" und OK.
Wenn sich missy verschiedene Angebote senden lässt, kann Sie, muss aber nicht, auf ca. 150% Prämie kommen.

Dafür braucht Sie eventuell Hilfe.

Aber, Sie hat nichts Falsch gemacht, Sie hätte vieleicht "sparsamer" sein können und das war es auch schon.

Grüsse vom OSC-Canibalist STRUPPI
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