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Tach auch,
ich habe hier ein kleines Problem bzw. eine Frage.
Auf meinem zweit Wagen sind 205/50R16 87T Reifen.
Die sind fertig und müssen erneuert werden.
Jetzt muss ich zu meinem erstaunen lesen das der Vorbesitzer nicht nur die Größe sondern auch den Hersteller hat eintragen lassen.
Ich habe also im Schein 205/50R16 87T Michelin/MXM stehen.
Bedeutet daß das ich wirklich nur die Michelin MXM aufziehen darf?
Oder darf ich auch einen anderen Hersteller nehmen?
Danke
Grüsse
Timo
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- C5 (1997-2004)
- C6 (2005-2013)
Hi Timo,
die eingetragene Marke ist mittlerweile nicht mehr von Relevanz.
Mit der Suchfunktion findest Du einige Reifenthreads, in denen das behandelt wird.
PolFZ schon angekommen?
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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Baujahr,Farbe: Wie peinlich!
Scheint sich um einen älteren Wagen zu handeln. Reifenbindungen sind schon vor einiger Zeit aufgehoben worden.
Oder handelt es sich um eine spezielle Felge, wo nur dieser eine Reifen seine geprüfte Haftung hat?
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Wenn es so im Brief steht, darfst Du nur die Michelin nehmen.
Entscheidest Du Dich für einen anderen Hersteller, so mußt Du diesen vom TÜV eintragen lassen .... leider leider ....
Gruß Mike
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Sorry, Mike, ist schlichtweg falsch!
Dem ist gerade nicht mehr so!
Gruß
JR
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So nun muss ich mich wohl outen,
ist ein Opel, als alter Groß-Gerauer muss ich doch an die Arbeitsplätze meiner Freunde und der Familie denken
So alt aber jetzt auch wieder nicht, gerade mal 4 Jahre Vorbesitzer war der Hersteller selbst (als Jahrewagen gekauft).
Das dieses Thema schon jemand behandelt hat hätte ich allerdings nicht erwartet, sonst hätte ich selbstverständlich gesucht
Nein das PolFZ ist noch nicht angekommen, aber ich glaub die Frau mag mich.
"Herr Friesen ich hab ihnen doch gesagt 14 Tage und nicht 4 Tage"
Grüsse
Timo
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@ JR
Seit wann soll das so sein ??
Bin selbst hier in Brandenburg mit einem BRABUS CLK in eine Mausefalle gekommen.
Das war im April 2005. Im Fahrzeugschein stand DUNLOP, hatte aber andere Reifen drauf.
Verwarnung ! Jetzt bin ich aber hellhörig geworden. Stöber mal gleich in den anderen Threads ....
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Reifenbindung gibt's nicht mehr ... zur Sicherheit kannste Dir ja ne Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hersteller holen oder so. Eigetragen werden müssen andere Reifen aber NICHT.
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Hier ist ein Artikel vom ADAC:
Reifenbindung
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Baujahr,Farbe (3) : 04 schwarz-metallic
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Nach dem ADAC-Bericht ist dann ja doch einige Lauferei und Papierkram notwendig. Ich habe das Problem anders gelöst: bei einer der 2-jährig fälligen TÜV-Prüfungen habe ich mir vom TÜV-Beamten einfach noch mal die Reifengröße ohne Fabrikatsbindung eintragen lassen. Das ging völlig problemlos. Ich habe jetzt also in Brief und Schein stehen:
Zeilen 20/21:
P275/40 ZR17 Eagle ZR 40 (ursprünglicher Eintrag mit Fabrikatsbindung)
Zeilen 22/23:
275/40 R17 82W (neuer Eintrag)
Die Reifengröße mit dem Traglastindex (82) hatte der TÜV-Prüfer aus seinen Unterlagen rausgesucht.
Das hat zwar auch ein paar Euro gekostet (TÜV-Eintrag, Änderung der Papiere auf der Zulassungsstelle), damit bn ich aber jetzt auf der sicheren Seite und die Versicherung kann mir, wenns hart auf hart kommt, auch keine Schwierigkeiten mehr machen.
Gruß, Midnight-Cruiser
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