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Wenn der Lichtmaschinenhalter bei einem Unfall beschädigt wurde,kann man davon ausgehen das das restliche Schadenbild Richtung wirtschaftlicher Totalschaden liegt.
Es dürfen auch Gebrauchtteile verwendet werden wenn sie nachher auch so in der Rechnung erwähnt werden.
Oder man lässt ein Teil anfertigen.
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04.09.2024, 16:25
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.09.2024, 16:41 von Gelber Bengel.)
Die Versicherung eines Verursachers ist verpflichtet, durch Geld den entstandenen Schaden auszugleichen und den Geschädigten so zu stellen, als wäre der Unfall nicht geschehen. Sollte das aus technischen Gründen aufwendiger sein, weil es Teile nicht mehr gibt und nachgefertigt werden müssen oder dass mit Gebrauchtteilen gearbeitet werden muss, ist das nach Aufwand zu entschädigen. Je nach möglicher Reparaturart kann sogar ein technischer Minderwert entstehen, weil der ehemalige Originalzustand nicht mehr herzustellen ist. Einfaches Beispiel: Seitenwand der C6 zerstört, Neuteil in Deutschland nicht mehr verfügbar. In USA zu bekommen ist der Preis dort incl. aller Nebenkosten zu erstatten. Gibt's nur noch Gebrauchtes, wird das Ersatzteil und die Anpassung ans Fahrzeug bezahlt.
Ich würde dann gutachterlich auf technischen Minderwert erkennen, wenn nicht schon mal mit Gebrauchtteilen am Fahrzeug gearbeitet wurde oder Teile am Fahrzeug vormals mal instandgesetzt wurden. Das hängt stark vom jeweiligen Fall ab.
Die Höchstentschädigung ist der Wiederbeschaffungswert. Sollten sich die Kosten der Reparatur durch Nachfertigung von mehreren Teilen derart erhöhen, dass diese den Wiederbeschaffungswert um mehr als 30 Prozent übersteigen, ist Feierabend weil Totalschaden.
Gerade in solchen Fällen hilft nur die fachkundige Gesprächs- und Verhandlungskompetenz des eigenen Anwalts und Gutachters in der Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung. Da muss man schon mal miteinander kommunizieren.
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Danke für euren Input.
Der Lichtmaschinenhalter war für mich nur ein Beispiel da die ja in den USA wie Gold gehandelt werden da sie lange für jeden Roots Kompressor Umbau gebraucht wurden
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Nach langer Zeit mal wieder ein Update:
Heute hab ich von der Versicherung des Unfallversachers die letzte Überweisung bekommen.
Damit ist mein Schaden bis auf den letzten Cent beglichen.
100% des Rechnungsbetrages der Reparatur
100% der Gutachterkosten
100% der Anwaltskosten
100% der Wertminderung laut Gutachten
Nur beim Nutzungsausfall haben sie um 5.-€ pro Tag gekürzt, weil die Corvette älter als 10 Jahre ist. Aber das sind die Sprichwörtlichen „Peanuts“ im Vergleich zur Gesamtsumme, die 5-stellig war.
An dieser Stelle nochmal ein dickes Danke an den gelben Bengel (Gutachten) und Molle und Patrick (Reparatur). Es macht immer wieder Spass, mit Profis zu arbeiten.👍
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04.02.2025, 22:35
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.02.2025, 23:08 von Gelber Bengel.)
Hallo Franc,
schön zu hören, dass alles perfekt funktioniert hat. Die Kalkulation der Reparaturkosten war eigentlich unstrittig und nicht diskutabel. Gepaart mit Molles absolut nachvollziehbarer Reparatur nicht angreifbar. Etwas vakant war die Feststellung der Wertminderung, da Fahrzeuge in dem Alter nicht per se wertminderungsgeeignet sind. Aber die Argumentation, dass solche "seltenen" Fahrzeuge größtenteils in der Freizeit genutzt werden oder in Sammlerhand sind, hat wohl überzeugt. Und bezüglich der Nutzungsentschädigung muss man sich schon mal gewisse Abzüge gefallen lassen, wenn die Fahrzeuge älter sind oder wenn's nicht das nachweislich einzige Fahrzeug im Haushalt ist. So what! Am Ende war's dann wohl kein Verlust sondern ein versöhnliches Ergebnis mit vielleicht einigen, kleinen Goodies.😉
Gruß
Martin
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Hallo Franc,freut mich auch das alles gut funktioniert hat.
Schadenmanagement ist das wichtigste bei einem Unfallschaden.