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27.06.2024, 14:28
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.06.2024, 14:33 von colonel.)
HU als zugesicherte Eigenschaft beim Verkauf? Da mache ich aber mal als juristischer Laie mind. zwei Riesenfragezeichen dran.
Ad 1 wage ich zu behaupten, dass die typische Veräußerung eines Fahrzeugs, welches mit H-Kennzeichen zugelassen ist, zuvor mit H-Kennzeichen zugelassen war und/oder mit entsprechenden Gutachten nach Paragraph 23 etc. versehen ist, nicht als Verkauf unter zugesicherter Eigenschaft zu verstehen ist. Sollte dies im KV explizit so vermerkt sein, liegt der Fall sicherlich anders.
Ad 2, wie soll ein Verkäufer, der weder Händler, Kfz-Mechaniker, TÜV-Prüfer noch Sachverständiger ist, eine Eigenschaft zusichern (und dafür einstehen), für deren Erlangung er sich eines Dritten, in diesem Fall der Prüforganisation, bedient hat? Letzteres geschieht sicherlich nach Treu und Glauben und mit der Abgabe der Haftung an den Dritten. Hier zunächst in Vorleistung bei einer möglichen Wandlung gehen zu müssen, um sich dann auf dem Klagewege den möglichen Schaden vom Verursacher, also der Prüforganisation – schlimmstenfalls in einer Privatauseinandersetzung mit dem Prüfingenieur – wiederzuholen, wäre zwar typisch deutsch, aber vollkommen unverhältnismäßig.
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27.06.2024, 22:01
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.06.2024, 23:24 von Gelber Bengel.)
An was Du als juristischer Laie ein Fragezeichen machst, tut der momentanen Sachlage keinen Abbruch, die ich von einer Organisation weitergebe, die sich nach eigener Aussage gerade damit gerichtlich beschäftigen muss.
Ich schrieb auch nicht, dass das Nichtbestehen der HU einen fehlerhaften Bestandteil des Kaufvertrages darstellt. Die erneute Überprüfung des Paragraph 23 ist Bestandteil einer jeden nachfolgenden HU. Vielmehr ist wohl der Verkauf eines als eingetragenen Oldtimers mit H Kennzeichen eine zugesicherte Eigenschaft des Verkaufs, die wie ich auch erwähnte, durch Übergabe des Gutachtens und des dazugehörigen Prüfberichts bei Fahrzeugübergabe sowie Niederschrift im Kaufvertrag Relevanz haben wird. Dass die Anwälte nicht jeden Prüfer der zurückliegend durchgeführten HU's haftbar machen werden, macht Sinn. Wenn Du eine nicht regelkonforme Auspuffanlage mit unrechtmäßiger Genehmigung am Fahrzeug propagierst und damit wertsteigernd verkaufst, wird sich der Käufer wohl an den Verkäufer wenden und nicht an den Ersteller der Genehmigung. Ist aber Anwaltssache und hier nicht das Thema.
Mir ging es vielmehr um die Tatsache, dass "gefällige" Prüfer durch Aufdeckung ihrer Gefälligkeit nun in die Kritik geraten und durch gerichtliche Ermittlungen jetzt vermehrt im Fokus stehen. Wer in erster Linie dem Käufer gegenüber, der unter Treu und Glauben gekauft hat, haftbar sein wird, sollen die Gerichte klären.
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Die nachträgliche Einziehung schon Jahre zurückliegender Gutachten sollte als eigenes Thema abgehandelt werden und nicht hier.
Das kann ziemlich ausufern, vor einigen Jahren gab es hier in der Gegend einen Fall, wo für eine größere Anzahl von LPG-Umbauten Jahre später sämtliche Einbaugutachten eines TÜV-Prüfers annulliert wurden mit dem Ergebnis, dass die Fahrzeuge dann alle ohne Betriebserlaubnis unterwegs waren.
Teilweise waren die Autos schon mehrfach weiter verkauft, was die Sache zusätzlich verkompliziert hat.
Der TÜV als Prüforganisation, in deren Namen der Prüfer unterwegs war, hat natürlich jede Verantwortung abgestritten, beim Prüfer ist nichts zu holen.Da kann dann jeder Fahrzeugeigner den jeweiligen Vorbesitzer bis hin zum Autohaus, dass den Einbau gemacht hat, verklagen.
Richtig ekelhaft finde ich dabei, dass sich der TÜV so einfach vom Acker machen kann.
Gruß
JR
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27.06.2024, 22:26
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.06.2024, 23:16 von Gelber Bengel.)
Korrekt. Meine Intention war auch hauptsächlich die Warnung vor den in diesem Beitrag schon mal propagierten Prüfern mit Neigung zur Gefälligkeit. Das könnte ein Bumerang werden.
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Ich hätte noch eine pragmatische Lösung für Mojo, wie auf meinem Avatarbild schwächlich zu sehen....
aber ich weiß nicht, ob heutzutage die 07er Nummern überhaupt noch in allen Bundesländern angeboten werden.
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Werden sie, aber mittlerweile brauchst Du auch für die Eintragung eines Fahrzeug auf das 07er Kennzeichen ein H-Gutachten, womit nichts gewonnen wäre.
Gruß
JR
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(27.06.2024, 14:28)colonel schrieb: HU als zugesicherte Eigenschaft beim Verkauf? Da mache ich aber mal als juristischer Laie mind. zwei Riesenfragezeichen dran.
Streiche "HU", setze "H". Hätte richtig heißen sollen:
"H als zugesicherte Eigenschaft beim Verkauf? Da mache ich aber mal als juristischer Laie mind. zwei Riesenfragezeichen dran.!"
Gruß, Alex
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Das erteilte H Kennzeichen entspricht der Zusicherung einer kostenmindernden Eigenschaft im Betrieb durch den Verkäufer an den Käufer und kann sich kaufentscheidend oder preisbildend auswirken. Wer für die Rechtmäßigkeit verantwortlich ist, klärt Classic Data gerade. Die Zusicherung in der Verkaufsanzeige und im Vertrag geht in Richtung Verkäufer. Ob im Regress ein Dritter verantwortlich ist, obliegt dem Verkäufer, der sich dort schadlos halten könnte. Wie Jürgen gerade ausführte leider schwierig bis unrealistisch.
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In typischen Kfz-Kaufverträgen wird H im Vordruck nicht explizit erwähnt. Inwieweit die Abbildung eines Kennzeichens in einer Anzeige mit dem entsprechenden Zusatzbuchstaben beziehungsweise ein Verweis auf ein solches in Textform als zugesicherte Eigenschaft zu verstehen bist, ist sicherlich strittig. Da interessiert mich der Ausgang des Verfahrens.
Gruß, Alex
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(27.06.2024, 22:48)JR schrieb: Werden sie, aber mittlerweile brauchst Du auch für die Eintragung eines Fahrzeug auf das 07er Kennzeichen ein H-Gutachten, womit nichts gewonnen wäre.
Gruß
JR
Nö, bei uns nicht.
07er Nummer ist ja Youngtimer ab 20 Jahre, und da hast du noch kein H-Kennzeichen. Das Auto braucht nur eine bestehende normale HU,
und sie wollten bei mir damals Bilder vom Auto sehen, von irgendwelchen Veranstaltungen, wahrscheinlich damit man keine Rostlaube auf
07er Nummer anmeldet, die den nächsten TÜV nicht mehr bestehen würde.
Man muß auch nicht zwingend nach weiteren 10 Jahren auf H-Kennzeichen ummelden.
Jrooss us Kölle
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