AT8 ... Manuell im 3. Gang verzögertes Ansprechen zw. 50 - 60 km/h
#51
(06.04.2021, 18:25)CCRP schrieb: ... die C7 hatten das auch nicht, so richtig kam das erst mit dem 2017ener Modell so zeitgleich mit dem Gen6 Camaro

Meine C7 ist allerdings MY19 (oder 18, hab‘ es gerade nicht parat), hat es aber nicht. Mein Camaro (ich glaube MY17) hat es wie gesagt.
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#52
(06.04.2021, 13:36)knork schrieb: ... Auf deine Frage, in welcher Situation man das auf der Rennstrecke schafft...
Antwort: Enge Kehren und wenig Grip. ZB. Lausitzring letzte Kurvenkombination vor der Zielgeraden. Hier machts bei feuchter Fahrbahn Sinn, mit etwas weniger Drehzahl aus den Scheiteln heraus zu beschleunigen, ...
Auf Passstraßen hatte ich dieses Problem andauernd. ...

Danke Jörg, verstanden. Und sorry - ich hatte unsere damalige Konversation hier im thread gar nicht mehr in Erinnerung, und dass du das Thema durch Geigercars gelöst hattest.  Prost! 

Nun erinner‘ ich mich auch wieder daran, dass ich anfangs beim Camaro auch reichlich in die 50 km/h-Drosselung gelaufen bin - bis ich meine Fahrweise angepasst habe. Mittlerweile hab‘ ich mich daran so gewöhnt, dass es automatisch abläuft.

Immerhin hatte ich das mit Geiger noch korrekt in Erinnerung. Zwink
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#53
Nachdem ich in den letzten Tagen bei kompetenten Quellen intensiv recherchiert habe, komme ich mittlerweile zu folgendem Ergebnis: GM hat, um die europäischen Lärmpegelmessungen zu bestehen, im messrelevanten Bereich eine durch Software beeinfluste "Korrektur" der Drosselklappenstellung vorgenommen.

Will heißen: Sobald sich ein EU-Fahrzeug zwischen 50 bis 60KM/h ab Modell 2017 im 3. Gang im manuellen Modus der Automatik aufhält, wird die Drosselklappenstellung auf ein "verträgliches" Maß reduziert weil die Software erkennt, dass Lautstärke gemessen werden könnte. Das präsentiert sich dem sensiblen Fahrer als echtes Leistungsloch. Wird das reklamiert hüllt sich GM in Schweigen und bietet illusorische Lösungen an um zu erwirken, dass der Käufer nach Ablauf der Garantie eine kostenintensive Abschaffung scheuen wird.

Ich hab da so eine Erinnerung an deutsche Produkte. Meine Idee, das zu umgehen heißt, die "geschummelte" Software zu begradigen. Dazu muss die Software auf US-Niveau geändert werden oder manuell angepasst werden um das auszumerzen.

Ich fühle mich nicht betrogen aber verkauft, da ich vom Hersteller zu einigen Verbesserungen des Problems innerhalb der Garantie angehalten wurde obwohl man genau wusste worum es ging und auch wusste, dass die Vorschläge nichts bringen.

Dafür habe ich nun eine bestimmte Summe zu entrichten, die ich ausgeben werde um diese ärgerliche Situation zu entzerren. Ärgerlich bleibt es trotzdem!
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#54
Ich habe auch einen 6er EU-Camaro AT mit dem Umstand. Ich finde es auch nicht toll, aber werde hier auf keinen Fall eine Änderung vornehmen (lassen). Zunächst mal ist klar, dass damit die BE erlischt und die illegal unterwegs bist, du hast hier auch keine legale Chance das zu ändern.
Ein weiterer Punkt ist auch, falls dein Fahrzeug mal beschlagnahmt wird und ein Gutachten angefertigt wird, bist du erledigt. Ich habe im Camaro schon die Grail 3,5"-Anlage und da ist das Potential der Stilllegung und Begutachtung vorhanden Großes Grinsen
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#55
Na dann kommts darauf auch nicht mehr an ;-)
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#56
Es kommt im ersten Step mal darauf an, ob wirklich eine Überschreitung der gesetzlichen Vorgaben stattfindet wenn man auf US-Software wechselt. Die US-Modelle sind in Deutschland ja auch zulassungsfähig mit der vorhandenen Software. Eine Leistungsänderung findet nicht statt.
Viele Grüße

Martin



[Bild: 29042053wn.jpg]
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#57
(09.04.2021, 01:32)Gelber Bengel schrieb: Nachdem ich in den letzten Tagen bei kompetenten Quellen intensiv recherchiert habe, komme ich mittlerweile zu folgendem Ergebnis: GM hat, um die europäischen Lärmpegelmessungen zu bestehen,  im messrelevanten Bereich eine durch Software beeinfluste "Korrektur" der Drosselklappenstellung vorgenommen. ...

Für diese Erkenntnis hätte übrigens auch eine kleine Suche hier im kompetenten Forum ausgereicht, oder einfach das Lesen dieses kompetenten Freds von Anfang an. Zwink

(09.04.2021, 13:57)Gelber Bengel schrieb: Es kommt im ersten Step mal darauf an, ob wirklich eine Überschreitung der gesetzlichen Vorgaben stattfindet wenn man auf US-Software wechselt. Die US-Modelle sind in Deutschland ja auch zulassungsfähig mit der vorhandenen Software. ...

Was meinst du mit der "vorhandenen Software" (keine Wertung, sondern Verständnisfrage)? Den US-Softwarestand? Dann wäre die Aussage unrichtig:

Kurz und einfach gesagt wurden innerhalb der EU die technischen Anforderungen an die Fahrgeräuschmessung im Laufe der letzten Jahre en detail verschärft. Das ist sehr wahrscheinlich der Grund, warum GM die 50 km/h-Drosselung bei Corvettes neueren Baujahrs eingeführt hat. In etwa seit MY2017 waren die damaligen C7 ohne die Drosselung nicht mehr zulassungsfähig.

Insofern gab es damals auch bei US Importen (z. B. C7 oder 6th Gen. Camaro) durchaus Zulassungsprobleme - weil die Fahrzeuge im messrelevanten Bereich eben zu laut waren. Mindestens Geigercars macht(-e) es daher (wie schon gesagt) so, dass z. B. die US-Importe des Camaros (z. B. der ZL1 1LE) nachträglich die 50 km/h-Drosselung erhalten (haben). Damit, und nur damit, klappt(-e) eine rechtssichere und bestandsfähige Zulassung per EBE.
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#58
Dann wären nach Deiner Ausführung im Umkehrschluss alle US C7 ab MY 2017 nachträglich softwaremässig gedrosselt worden um die Zulassung in der EU bekommen zu haben. Das ist definitiv nicht so da bei diesen Fahrzeugen das Problem nicht auftritt. So es mir möglich wird werde ich beide Datensätze vergleichen lassen und dann sehen, wo die entscheidenden Unterschiede liegen. Geiger verkauft auf meine Anfrage übrigens einen in mehreren Punkten korrigierten Datensatz, der neben der Abschaltung der Problematik auch noch andere kleinere Verbesserungen enthält. Ich werde berichten.
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#59
(09.04.2021, 16:21)Gelber Bengel schrieb: Dann wären nach Deiner Ausführung im Umkehrschluss alle US C7 ab MY 2017 nachträglich softwaremässig gedrosselt worden um die Zulassung in der EU bekommen zu haben. ...

Du unterstellst an dieser Stelle, dass GM immer logisch und korrekt handelt(-e) und dass keine Fehler passier(t)en. Das würde ich so eher nicht unterstellen. Zwink

Rein allgemein gesagt: Es war und ist bei diversen Herstellern und Importeuren eine nicht selten gepflegte Vorgehensweise, dass für das Homologations- bzw. Zulassungsverfahren bestimmte Änderungen am Fahrzeug vorgenommen werden, die danach - entweder versehentlich oder "versehentlich" - wieder aus dem Fahrzeug verschwinden (manchmal übrigens auch gerade bei Sondermodellen).
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#60
Das sind mir zuviele Konjunktive und Vielleichts. Ich gucke mir jetzt einfach mal die Fakten an.
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