Letztes Wochenende bin ich unter die Räder der Staatsmacht gekommen. Man hat die Vette wegen des Auspuffs, des Einbaus von Edelbrock-Teilen und eines offenen Luftfilters stillgelegt.
Dazu gibt es schon einen Thread: https://www.corvetteforum.de/showthread.php?tid=98018
Ich habe nun den Mängelbericht und möchte, wenn möglich, die bemängelten Teile eintragen lassen. Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand Gutachten oder Auszüge aus seinem Fahrzeugschein, wo so etwas eingetragen ist, schicken könnte. Damit kann ich dann vielleicht den TÜV überzeugen.
Ich denke, die Kombination ist bei alten Corvetten oder allgemein US-Cars durchaus üblich:
Ansaugspinne Edelbrock Performer 2101
Vergaser Edelbrock 1406
Und oben drauf einer dieser oft gesehenen, runden offenen Luftfilter
Auspuff ist ein 2-flutiger mit 2,5-Zoll Rohren und Magnaflow Endtöpfen. Die Krümmer sind originale Gusskrümmer.
Die Geräuschmessung ergab ein Standgeräusch von 99 dB(A). Im Schein steht ein Wert von 88 dB. Mit der Toleranz von 26 dB ergibt sich eine zulässige Lautstärke von 114 dB. Der Auspuff ist daher von der Lautstärke völlig in Ordnung.
Hi, Vorrausetzung für eine Beschlagnahme durch so einen "Gesetzeshüter" wäre ein erhevlicher Verdacht dass die Veränderungen eine (erhebliche) Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer oder Umwelt darstellt, Das wär bei z.B. defekten Bremsen , nicht fachgerecht oder unzulänglich befestigten oder angebauten Teilen der Fall, das würde eine Gafahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen, zu lauter Auspuff kann auch darunter fallen (Lärmbelästigung), ist aber auch Ermessenssache der Bullen. Wenn sich aber ein Paar von diesen Neidhammeln zur Passion gemacht haben diese Fahrzeuge zu "jagen" kannst du nur versuchen dich gegen die zu wehren .
Bei mir wurden schon die Seitenscheiben bemängelt (zu dunkel getönt) , die Begründung war dass man nicht einsehen kann wer drin sitzt, leider ist er mit dieser Argumentation nicht weit gekommen, die Sicht von drinnen nach draussen war in Ordnung, den Mängelbericht hab ich vom Tüv abstempeln lassen und gut war. Das die den Vergaser bemängeln und dadurch die H Zulassung aberkennen ist ja wohl sowas von Schikane , die schreit zum Himmel, die Vergaser gab es auch schon als das Auto gebaut wurde also genauso alt wie das Auto. Ich weiß jetzt nicht wie das in München gehandhabt wird aber ich würde auf jeden Fall versuchen dem Bullen eins reinzuwürgen wegen unverhältnismäsiger Maßnahmen. Eine Verkehrsunsicherheit bestand in keinster Weise,
Es gibt keine dummen Fragen , nur blöde Antworten.
26.05.2019, 13:39 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.05.2019, 13:41 von Micha993.)
(26.05.2019, 13:15)kalle1 schrieb: Hi, Vorrausetzung für eine Beschlagnahme durch so einen "Gesetzeshüter" wäre ein erhevlicher Verdacht dass die Veränderungen eine (erhebliche) Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer oder Umwelt darstellt, Das wär bei z.B. defekten Bremsen , nicht fachgerecht oder unzulänglich befestigten oder angebauten Teilen der Fall, das würde eine Gafahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen, zu lauter Auspuff kann auch darunter fallen (Lärmbelästigung), ist aber auch Ermessenssache der Bullen. Wenn sich aber ein Paar von diesen Neidhammeln zur Passion gemacht haben diese Fahrzeuge zu "jagen" kannst du nur versuchen dich gegen die zu wehren .
Bei mir wurden schon die Seitenscheiben bemängelt (zu dunkel getönt) , die Begründung war dass man nicht einsehen kann wer drin sitzt, leider ist er mit dieser Argumentation nicht weit gekommen, die Sicht von drinnen nach draussen war in Ordnung, den Mängelbericht hab ich vom Tüv abstempeln lassen und gut war. Das die den Vergaser bemängeln und dadurch die H Zulassung aberkennen ist ja wohl sowas von Schikane , die schreit zum Himmel, die Vergaser gab es auch schon als das Auto gebaut wurde also genauso alt wie das Auto. Ich weiß jetzt nicht wie das in München gehandhabt wird aber ich würde auf jeden Fall versuchen dem Bullen eins reinzuwürgen wegen unverhältnismäsiger Maßnahmen. Eine Verkehrsunsicherheit bestand in keinster Weise,
Einfach gesagt von dir.. Nicht die müssen dir zb beweisen das der vergaser die Werte nicht verfälscht, sondern du denen.. Und was ein Abgasgutachten kostet willst du garnicht wissen :) Nicht alles was es damals gab ist auch erlaubt!!!!!!!!!! Du kannst doch nicht dranbauen was du willst bloß weil es das damals schon gab
ich kenne mich mit den zeitgenössischen Abgasvorschriften nicht aus. Aber bei der AU wird nur CO gemessen. Also gehe ich mal davon aus, dass dies damals auch nicht anders war. Insofern müsste doch die Schlussfolgerung sein: passt das CO, dann ist ein Vergaser, der damals schon gebaut wurde, in Ordnung. Auch wenn der CO-Wert noch von anderen Faktoren abhängt.
Mir wurde gesagt, dass der Edelbrock 1406 sogar kleiner ist als der original Quadrajet. Verbessert das nicht eher die Abgaswerte?
Vorne ist ein Edelbrock-Aufkleber, seitlich ist Magneti Marelli eingeprägt. Das ist mir noch ein Begriff aus den 80ern von den Mopeds.
Auf dem Originalen ist seitlich groß Quadrajet eingeprägt.
HI,
hatte die gleichen Probleme....
hab den Edelbrock Vergaser und den Edelbrock Luftfilter(der gar keiner ist) in einer Ami Werkstatt
eintragen lassen....
Mal schauen ,was die das nächste Mal eingetragen haben wollen?
Einfach nur lächerlich!
28.05.2019, 14:04 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.05.2019, 14:05 von C3-Mike.)
Ich glaube dein Hauptproblem sind die 99dB.
Das bei dieser Lautstärke noch nach anderen "Problemen" gesucht wird wundert mich nicht.
In der Schweiz dürfen Seitenscheiben nicht "getönt" werden, es sei denn sie sind vom Werk aus schon etwas getönt, was ja bei den meisten Neufahrzeugen der Fall ist.
Meine Vermutung, da kommen viele Faktoren zusammen und dann hat man hier halt die grosse Keule rausgeholt.
Wäre deine C3 mit ca. 85 dB unterwegs, die Seitenscheiben, die offenbar doch zu sehr getönt wurden, eher "durchsehbar" und weiss ich was noch alles, wäre deine C3 der Rennleitung wohl weniger aufgefallen.
Manchmal ist halt weniger mehr.
Edit meint: An den Abgaswerten des Edelbrock 1406 wird es nicht liegen, damit bekommst du sehr gute Werte hin für solch ein Fahrzeug.
Hi,
Das beim Vergaser die Abgaswerte passen ist ja nicht alles. Je nach Ausführung könnte sich auch die Motorleistung ändern....
Das passend zu belegen wird schwieriger.
Grüße Christoph
Ich kann mich nicht daran erinnern, jemals etwas vergessen zu haben...
(26.05.2019, 13:15)kalle1 schrieb: Das die den Vergaser bemängeln und dadurch die H Zulassung aberkennen ist ja wohl sowas von Schikane , die schreit zum Himmel, die Vergaser gab es auch schon als das Auto gebaut wurde also genauso alt wie das Auto. Ich weiß jetzt nicht wie das in München gehandhabt wird aber ich würde auf jeden Fall versuchen dem Bullen eins reinzuwürgen wegen unverhältnismäsiger Maßnahmen. Eine Verkehrsunsicherheit bestand in keinster Weise,
Hallo kalle1
Ob es den Vergaser schon gab, als das Auto gebaut wurde, ist vollkommen Wurst.
Es gibt mehrere Umstände, die zum Erlöschen der ABE des Fahrzeugs führen können. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 19 StVZO wieder.
Die ABE erlischt demnach, wenn einer der nachstehenden Punkte erfüllt ist.
die Fahrzeugart wurde durch einen Umbau verändert.
es wurden Eingriffe vorgenommen, welche das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtern (z. B. Modifikation des Motors oder der Auspuffanlage)
durch eine Änderung ist die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten (z. B. Änderungen an den Rädern, der Lenkung, den Bremsen oder dem Fahrwerk)
Nichterfüllung der Anbauabnahme (z. B. durch TÜV oder DEKRA), sofern diese Pflicht bestand
Missachtung von Anbauvorschriften, Einschränkungen oder sonstiger Auflagen bei technischen Änderungen
Für Vergaser, Luftfilter, Auspuff usw. trifft der zweite Punkt zu.
Für mich ist das nicht unverhältnismäßig...
Das Schuss mit dem "reinwürgen" wird sicherlich nach hinten losgehen...
Ich habe mit bei der H-Zulassung den Vergaser, die Brücke, den Lufi und den kompletten Auspuff mit Fächerkrümmer eintragen lassen. Alles easy....