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In den USA kann man auch Klagen, wenn man sich selbst mit heißem Kaffee begossen hat. Das hat also nicht viel zu bedeuten.
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Ganz so schwarz wie der Kaffee heiss ist ist es nun auch nicht mehr. Die deutschen Gerichte ändern notgezwungen ihre Ansichten doch in so mancher Hinsicht. Auch wenn manche Sachen schwer ist,
so sollte man es dennoch versuchen. Siehe Klagen gegen VW ...
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Die Frage ist halt, auf wie viele Richter man trifft, die einen Sportwagen in der Garage haben und daher die hier ventilierten Probleme teilen. Der Diesel-Diskussion und der dahinterstehenden (straf-)rechtlichen Reichweite kann sich hingegen kaum ein Jurist derzeit entziehen.
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Einem substantiierten und schlüssigen Klagevortrag aber auch nicht. Wenn Mängel an einer Kaufsache festgestellt werden, die nachweislich sind und nicht abgestellt werden, na dann....... steht im Prinzip nur noch zwischen einem Anspruch und dem Urteil die im Prozessrisiko verbleibenden Ungewissheit.
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In dem US lawsuit geht es doch primär um das Overheating Problem was wohl schon nach 15 Minuten auftreten kann, der Performanceeinbruch ist "lediglich" eine Folge davon. Ich finde das völlig gerechtfertigt, Beiträge hier im Forum legen nahe, dass dem auch so ist.