Wenn ich das reklamiere, dann müsste ja eigentlich das ganze Fahrzeug neu lackiert werden.
Bei einem Auto das erst ein halbes Jahr alt ist, wäret das ja nicht so toll. Es müssten ja alle Anbauteile demontiert und wieder montiert werden. Und man hätte dann auch ne zweite Lackschicht auf dem Auto.
Hat da jemand von Euch schon Erfahrung mit solch einer Garantieanfrage?
Mit silber tun sich viele schwer den richtigen Ton zu treffen.... Würde es aber auch reklamieren. Denke man bekommt das auch hin ohne das ganze Auto zu lacken.
Hat hier noch jemand eine silberne C7 mit Lackproblemen?
GM Hat zwar keine Absage bei der Garantieanfrage gestellt, aber man sagte das sowas "noch nie vorgekommen" sei.
Auf Wertminderung sind die gar nicht eingegangen. Die Frage haben sie überhört.
Ich habe zwei C6 gesehen, bei denen der Lack einwandfrei war. Meine C5 in pewter hat auch einen richtig schönen Lack und steht in Sachen Lack besser da als die meisten Europäer in dem Alter.
Ich warte jetzt sein über einem Vierteljahr auf einen Lackiertermin und werde immer wieder vertröstet.
Mittlerweile wurde mir von einigen Leuten abgeraten die C7 komplett lackieren zu lassen, da der Wagen ja komplett zerlegt werden muss. Außerdem wäre bei einer nachlackierten Corvette der Wertverlust erheblich höher.
Mittlerweile bin ich ein wenig ratlos. Was habt Ihr für Erfahrungen? GM sieht es anscheinend als Garantiefall. Weiß jemand wer in Deutschland Ansprechpartner für GM ist? Mein GM Partner lässt mich ja eher hängen. Auch bei dem Problem mit der OBD 2 Leuchte die immer öfter angeht. Eigentlich permanent. Hier und da macht sie mal ne halbe Stunde Pause.
Ich bin eigentlich mit dem Wagen zufrieden, aber der Lack sieht wirklich aus, wie kurz vor Feierabend mit der Dose lackiert.
Hab neulich in der Zürcher Innenstadt eine silberne C7 gesehen, deren Lack "komisch" war. Ich habe zuerst gedacht, dies hätte mit dem Licht zu tun. Aber nachdem ich das hier gelesen habe........
Wenn ein Händler (Vertreter des Herstellers) auf Deine Mängelrügen nicht reagiert, solltest Du ihn formal rechtsverbindlich mahnen und zur Behebung auffordern. Dabei ist es wichtig, auch eine Frist zu setzen. Edgar (Maseratimerlin) wird Dir da entsprechende Auskünfte geben können.
Den Anspruch auf Wertminderung für eine nachträgliche Lackierung halte ich aus gutachterlicher Sicht für streitbar bis fraglich, ebenso wie viele Gerichte. Ca. 30 % aller neu gefertigten Fahrzeuge haben vor Verlassen des Werks Fehler in der Lackierung (Staubeinschlüsse, Farbnebel, usw.), die bei der Qualitätskontrolle im Werk auffallen und durch Neulackierungen behoben werden. Da streitet man in Fachkreisen, ob diese Mangelbehebung einen technischen Nachteil darstellt, der zu einer Kaufpreisminderung führen wird, da es sich somit ja um einen werksmäßigen Auslieferungszustand handelt. Die technische Wertminderung bedeutet den finanziellen Ausgleich von Instandsetzungen, die dauerhaft den Originalzustand bei Auslieferung aus dem Werk nicht mehr herstellen können. Dies wäre ja hier nicht der Fall, da eben viele Fahrzeuge schon im nachlackierten Zustand ausgeliefert werden. Die merkantile Wertminderung soll ausgleichen, dass ein potentieller Käufer aufgrund der behobenen "Schäden" nur unter Abzügen beim Kaufpreis zum Erwerb bereit wäre. Auch hier wird es schwierig, da es sich eben um eine gängige, übliche Mängelbehebung durch den Hersteller handelt. Das Zugeständnis der Ganzlackierung klingt erstmal großzügig, wäre aus meiner Sicht technisch gesehen aber nicht nötig, da das Fahrzeug noch neuwertig ist und somit keine Verwitterungen oder ähnliches zu Farbunterschieden bei einer partiellen Lackierung führen dürften.
Kurz und knapp: Tritt ihm formal korrekt auf die Füße, setze Fristen zur Behebung und kontrolliere die Arbeiten bei Übergabe genau. Sollte es nicht zu einem annehmbaren Ergebnis führen, bleibt der Rechtsweg.