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Ich musste mit den Papieren aus Holland zum Zoll und die Unbedenklichkeitsbescheinigung einholen.
Damit konnte ich sie dann anmelden.
gruss,
zuendler
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Warum steht dann aber in dem Text "oder"?
Weiß da jemand eine belastbare Gesetzes-, Verordnungs- oder Richtlinien-Quelle?
Gruß
JR
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Zitat:Wenn er nur eine "ausländische" (z.B. holländische, französische) Zollquittung hat, und eine *#§§!??? Zulassungsstelle, die genau eine solche nicht akzeptiert, sonder auf einer deutsche Zollunbedenklichkeitsbescheinigung besteht, dann kann er wirklich ein Problem haben...
Stimmt so nicht ganz, in Europa gibt es ein Einheitspapier, und das muss jede Zulassungsstelle akzeptieren, egal in welcher Sprache es ist. Darum ist es ja ein "Einheitspapier"
Sieht ungefähr so aus:
Deshalb fragte ich, wie die Vette nach Deutschland gekommen ist. Die Spedition verzollt das Ding bei der einfuhr und stellt das Einheitspapier aus.
Bei mir wars so, dass ich die Zollunterlagen mit der Rechnung (auf der auch die Einfuhrumsatzsteuer berechnet wurde) dabei war. Evtl. kann es sein, dass die spedition die Zollpapiere erst nach bezahlung der Rechnung aushändigt, um sicher zu gehen, dass sie ihr Geld auch bekommen.
Setz Dich mal mit derSpedition in Verbindung thread.
Gruß Robert
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wie haben die das gemacht? nur so vor Ort?
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die Spedition hat gesagt die haben es nicht, das einiges war dieses "Toestemming tot wegvoering"
ich versuche es wieder am Montag und am Zoll anrufen ob die mir es aushängen können
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Hi thread,
ich habe gerade noch einmal nachgesehen. Ich habe bei der Zulassungsstelle auch nur dieses "Toestemming tot wegvoering" vorgelegt. Dabei hatte ich noch die üblichen TÜV-Gutachten, Title, Kaufvertrag usw. Auch bei mir hat die Sachbearbeiterin am Schalter kurz gezögert, weil ich die Zollunbedenklichkeitserklärung nicht vorlegen konnte. Wie auch, die stellt eine holländische Zollstelle nicht aus.
Sie ist dann mit den Dokumenten zum Leiter der Zulassungsstelle gelaufen und beide haben zusammen in einem dicken Wälzer nachgeschlagen, nach ein paar Minuten kam sie wieder und zumindest das war erledigt.
Es muss also eine Anweisung/Regelung hierzu geben, nach der die "Toestemming tot wegvoering" ausreichend ist. Wir hatten hier schon einen Thread zu diesem Thema, der Tenor: Einmal innerhalb der EU korrekt verzollt, gilt für alle EU-Länder und die Zulassunsgstelle ist hieran gebunden. Es gibt aber auch andere Auffassungen.
Ich würde versuchen, in der kommenden Woche mit dem Leiter der Zulassungsstelle zu sprechen. Kann ja sein, dass die Sachbearbeiterin sich einfach nicht mit dem Fremdsprachendokument beschäftigen will, unsicher ist oder nicht von selbst auf die Idee kommt, dass dies geregelt sein könnte und neben der Unbedenklichkeitserklärung noch andere Dokumente als Nachweis genügen.
@Robert; Dein Link/Bild funktioniert nicht, jedenfalls nicht bei mir
Edit sagt: gefunden, https://www.corvetteforum.de/thread.php?...post706071
Viele Grüße und bleib gesund
Andreas
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danke Dir, werde für jede Info sehr dankbar und falls (ob) ich es erledige, ich schreibe es hier auch dass die Leute in Zukunft es sehen können.
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Zitat:Original von DerWirre
Wir hatten hier schon einen Thread zu diesem Thema, ...
Gab es, Du meinst evtl. meinen eigenen Thread hierzu.
Zitat:Original von DerWirre
... der Tenor: Einmal innerhalb der EU korrekt verzollt, gilt für alle EU-Länder und die Zulassunsgstelle ist hieran gebunden. Es gibt aber auch andere Auffassungen.
Genau so ist es. Im worst case, wie bei mir, hieß es dann eben:
"Für die Zulassung Ihres Fahrzeuges reicht uns der französische Zollbeleg nicht. Sie müssen eine deutsche Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung beibringen." (Originalzitat Leiter Zulassungsstelle)
[Und ja, auf der Homepage meiner Zulassungsstelle findet sich exakt der Text, den JR weiter oben gepostet hat...  ]
Und
"Für dieses Fahzeug wird Ihnen kein deutscher Zöllner, der etwas auf sich hält, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen." (Originalzitat Zollbeamter im für mich zuständigen Zollamt)
[Er hat das damit begründet, dass meine C3, als Oldtimer via Frankreich in die EU verbracht, und nebenbei bemerkt: BJ. '70, MN, Zustand '1-', kein Oldtimer im Sinne der deutschen Bestimmungen sei. Darum geht's nämlich: Die können es nicht verknuspern, dass dem deutschen Fiskus durch die etwas weniger rigide Auslegung hinsichtlich der Oldtimer-Definition in Frankreich oder Holland, ca. 25% des Fahrzeugwertes an Abgaben entgehen.]
Lange Rede, kurzer Sinn: Ich drück' fkh natürlich die Daumen, dass er einen etwas schläfrigen Amtsschimmel erwischt und einfach durchsegelt. Aber eine Garantie gibt's halt leider nicht...
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danke...
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Zitat:Original von QuRace
Zitat:Original von DerWirre
Wir hatten hier schon einen Thread zu diesem Thema, ...
Gab es, Du meinst evtl. meinen eigenen Thread hierzu.
[...]
genau den hatte ich gemeint
Viele Grüße und bleib gesund
Andreas
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