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Hi,
folgende Situation:
Die deutsche Botschaft in einer EU Hauptstadt verkauft ein Fahrzeug, welches ich kaufen möchte , es soll vom Käufer die Last aller Steuern und Zölle übernommen werden. Ich frage beim AA in Berlin nach, es ist ungewiss ob das Auswärtige Amt in DE, bei der Abholung des Fahrzeuges in DE die Mehrwertsteuer gezahlt hat,
Fragen:
Hätte das AA dann für die Botschaft im EU Land die Mehrwertsteuer entrichten müssen ?
Falls die Zahlung der Mehrwertsteuer erfolgt ist, muss ich dann als Käufer des gebrauchten PKW bei Rückführung und Zulassung in DE die Mehrwertsteuer oder Zoll entsprechend des Kaufpreises dann in DE bezahlen.
Gibt es die Möglichkeit über eine Spedition eine Verzollung und Bezahlung der Mehrwertsteuer in einem EU Land mit geringerem Steuersatz als in DE zu entrichten und ist das dann rechtens.
Was passiert wenn keine Mehrwertsteuer in DE oder im EU Ausland bezahlt worden ist? Welcher Wert gilt als Grundlage einer Besteuerung.
Falls sich eine im EU Recht kompetente/r Steuerberater/in oder Finanzbeamter/in findet, würde ich gerne auch persönlich oder am Telefon diese Angelegenheit besprechen.
Danke
Stefan
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Diese ganzen Fragen können hinfällig sein, wenn eine Sache klar ist: Hat das Fahrzeug einen deutschen Brief bzw. einen Brief eines anderen EU Staates? Wenn ja, stellt sich die Steuerfrage nicht.
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Zoll fällt doch nicht an. Das Fahrzeug ist ja schon in der EU.
Sehe das ähnlich. Wenn deutsche, bzw. europäische Papiere da sind, alles ok.
Gruß
Ralph
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Zitat:Original von Jonjey
Zoll fällt doch nicht an. Das Fahrzeug ist ja schon in der EU.
Damit hat das nichts zu tun!!! Es können sich auch Fahrzeuge in der EU bewegen die (noch) nicht verzollt + versteuert sind (zB Fahrzeuge der amerikanischen Besatzungstruppen)
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Die deutsche Botschaft in einer EU Hauptstadt ist steuerrechtlich deutsches Hoheitsgebiet und damit wie Inland zu behandeln.
D.h. bei Behörden fallen keine Steuern an,da diese nicht Mehrwertsteuerpflichtig sind,und die Mwst. beim Neukauf entrichtet wurde.
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Ja klar. Bei Besatzungstruppen. Aber doch nicht bei der deutschen Botschaft.
Ich seh das wie Werner. Da kommt weder MwSt noch Zoll drauf. Ist sogar egal ob dt Botschaft oder einfach nur EU-Ausland. Du kannst dein Auto in der ganzen Union kaufen wo du willst. Das ist ja das Tolle daran. :-)
Gruß
Ralph
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Genau so einfach ist es eben nicht. Das gilt nämlich nur wenn auch ein Brief aus einem EU Staat vorliegt. Der wird nur ausgestellt wenn auch die Zahlung von zoll+Steuer nachgewiesen wurde. Liegt kein EU Brief vor, muss der Käufer SELBER nachweisen das Zoll+Steuer bezahlt wurde. Und dann wäre eine Aussage "Ja, ja der kommt von einer Botschaft in XXX" extrem dünn.
Deswegen meine Frage nach dem BRIEF.
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Hi,
es werden mitgeliefert kein Brief, sondern eine Zulassungsbescheinigung ( im Kaufvertrag steht ... Zulassungsschein)des EU Staates, ein COC und die Fahrzeugschlüssel, zudem eine Bundeseigentumsbescheinigung.
Das Fahrzeug hat keine Deutsche Zulassung/ Brief.
Vielleicht hilft das ja weiter, habe heute mit dem Regierungshauptsekretär in der Botschaft gesprochen , will sich darum kümmern ob im EU Staat die Umsatzsteuer und Zoll bezahlt worden ist, da höchstwahrscheinlioch keine Mehrwertsteuer in DE bezahlt worden ist. Evtl ist auch angedacht das Fahrzeug im EU Land / Botschaftsstandort zum jetzigen Wert zu verzollen und zu versteuern, dann wäre ich aus der Sache als Käufer raus, müsste nichts zusätzlich zu meinem Kaufpreis drauflegen.
Andere Ideen,
gerne
Stefan
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Von wo kommt das Auto denn? Ist es ein Auto, das in der EU produziert worden ist oder ist das Fahrzeug irgendwann mal von außen in die EU eingeführt worden?
Bei ersterem dürfte kein Zoll oder Einfuhrumsatzsteuer anfallen, bei letzterem wohl.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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Fahrzeug BMW, wurde in München durch Botschaftsangehörigen abgeholt.
Neueste Info aus dem Auswärtigen Amt, es wurde weder in Deutschland noch im EU Land in dem sich Botschaft befindet Mehrwertsteuer oder Zoll entrichtet.
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