26.01.2023, 19:39 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.01.2023, 19:42 von vladiiiii.)
Wenn ich richtig geschaut habe, warens 14cm zwischen Frontlippe und Boden.
Und meine Situation nochmal im Bild erklärt. Blöd, ist aber so und lässt sich in meinen Fall nicht leicht ändern.
Da kommt die C6 auf Normalhöhe gerade drüber, die Z so wie die jetzt ist, darf kein mm weiter runter, sonst schleifts... (aber eher am Auspuff oder Unterboden, als Frontlippe, weil ich meistens Rückwärts hochfahre). Da machts glaub schon ein Unterschied ob vorwärts oder rückwärts.
Vlad
Ich habe meine letztes Jahr auf die für KW-Gewindefahrwerke im Fahrzeugschein eingetragene Mindesthöhe eingestellt und habe trotz ZR1-Frontsplitter keine Probleme.
Die Höhe wird zwischen "Rad-Mitte" und "Radhausoberkante" gemessen und beträgt an der Vorderachse 330 mm und an der Hinterachse 360 mm.
Mir persönlich gefällt es auch sehr gut, weder zu tief noch zu hoch.
Ein spitzer Anschlag in der Mitte der Einfahrt, den man nicht überfahren kann, engt die Möglichkeiten schon ziemlich ein, da man nicht über die gesamte Fläche schwenken kann. Entscheidend fürs Aufsetzen an Front und Heck ist der Überhang. Der ist vorne groß und hinten klein. Wenn Du Heck voraus fährst, kommt die Front am Ende hinterher und kann dann immer noch schrappen.
Ganz genau, bei einer normalen Rampe, kann man schief anfahren. Bei so einen mittigen Gegenstand, kann man schlecht ausweichen.
Ja, wenn das steile Teil mitm kurzen Überhang zuerst hochgefahren wird, durch den Hebelarm, kommt die Front viel weniger dem Asphalt näher, bis die Fronträder auch hochfahren, um die Lippe vom Asphalt wegzuheben.
Es tut mir Leid, meine Deutschkentnisse sind nicht gut genug um die Situation deutlich genug zu erklären, aber ich denke ihr wisst was ich meine :)
Einen schönen Abend euch allen!
Vlad