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, ....... vette Grüße, Gerd
°° °°
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Seid Ihr sicher, dass sich der deutsche Fiskus mit einem amerikanischen Listenpreis - umgerechnet zum damaligen $-Kurs - zufrieden gibt?
mit fragendem Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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Baujahr,Farbe: Wie peinlich!
Ich gebe jetzt hier mal den Spielverderber, weil ich genau dieses Thema vor einiger Zeit durchexerziert habe. Und zwar bis in die gerichtliche Ebene.
Vorgeschichte:
Nach Kauf einen Jahreswagens für die Firma habe ich mich beschwert, dass der Neupreis von 120.000 DM als Grundlage für die 1% Besteuerung herangezogen wurde (ich habe ja schließlich nur knapp mehr als die Hälfte für dieses Schnäppchen hergegeben).
Nach Rücksprache mit Steuerberatern, Rechtsanwälten, Stammtischbrüdern und anderen Spezialisten habe dann auch ich eingesehen, dass ich leider nicht im Recht bin. das Recht des Staates in dieser Angelegenheit möchte ich an dieser Stelle nicht kommentieren.
Aber Klein-Fränk ist ja ein ganz schlauer (denkt er zumindest). Wie wäre es denn, wenn ich mir einen 50er Jahre Hobel als Firmenwagen anmelde? Als Caféhaus-Anarchist bin ich ja immerhin in der Lage, die Staatsbüttel mit ihren eigenen stumpfen Florett zu schlagen.
Ford F100 Pick-Up von 1954 mit einem damaligen Neupreis von knapp unter 700 US$ zur Zulassungsstelle kutschiert und von der Privat- auf die Firmenadresse umschreiben lassen.
Wäre doch gelacht, ...wenn die mich schon verarschen wollen, dann kriegen sie jetzt achteckig zurück. Die werden mich nie vergessen!
Jetzt kommts:
Die haben mich wirklich nie vergessen. Allerdings in einem anderen Sinne als ich mir das vorgestellt habe. Nach dem üblichen Paperwork mit dem Steuerberater und dem Auffinden eines originalen deutschen Kaufvertrages über genau so ein Fahrzeug mit einer Transfersumme von knapp über 4.000 Mark (D-, nicht Reichs-) stieg meine Laune doch beachtlich. Macht ja auch Spaß, in lange Beamtengesichter zu schauen.
Leider hat der innere Reichsparteitag nicht sehr lange gedauert. Nach nur zwei Wochen bekam ich die Aufforderung, den Wagen nach dem Zeitwert schätzen zu lassen. Eben genau so, wie er bei der Versicherung taxiert wurde.
Damit würde sich aber die 1% Regelung auf die Gage von 40 DM auf 360 DM erhöhen. Das war ja nicht der Sinn der Übung und schrie nach Gerechtigkeit durch übergeordnete Dritte. Kann ja nicht sein, dass die den Lexus als Neuwagen berechnen, den Pick-Up aber als Auto, welches über dem Neuwert berechnet wird.
Ich mache es kurz. Wir haben durch zwei Instanzen verloren.
Einem Bekannten in Düsseldorf erging es übrigens genau so. Seine Mercedes S-Klasse aus den 70ern wurde nach gutachten taxiert, nicht nach Neuwert.
So, lieber Örg,
das wird auch Dir bevorstehen. Wenn der Finanzamtströdel Dir das Auto mit dem damaligen Neupreis von 32.000 DM genau so akzeptiert, so wird Dir die ganze Sache bei der nächsten Prüfung um die Ohren fliegen. Dann ist Nachzahlen angesagt. Also schon mal eine Rücklage bilden (auch für das eventuelle rückwärtige Ändern der Bilanzen).
Schöne Grüße
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Zitat:Seid Ihr sicher, dass sich der deutsche Fiskus mit einem amerikanischen Listenpreis - umgerechnet zum damaligen $-Kurs - zufrieden gibt?
Bei mir war er jedenfalls damit zufrieden. Nur falls dein Steuerberater den Betrag über mehrere Jahre abschreiben will wird es Porbleme geben - die Vette wird ja nicht weniger Wert sondern eher mehr.
Gruss Reinhard
@Frank
Das wurde sogar bei der Buchprüfung akzeptiert
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..den Spass habe ich mit meinem Steuerberater auch mal durchdiskutiert und der kam zu dem gleichen Ergebnis: Es wird der Marktwert des Fahrzeugs angesetzt.
Auch die Überlegung, einen Oldtimer in schlechtem Zustand (geringer Marktwert=geringer Privatanteil) anzuschaffen und diesen dann auf Firmenkosten zu restaurieren, sind keine Instandhaltungskosten, sondern führen zu einer Werterhöhung, die wiederum einen höheren Privatanteil nach sich zieht.
Zudem ist zu bedenken, dass bei einem späteren Verkauf 16% USt. an den Fiskus abzuführen sind, unabhängig davon, ob der Oldtimer mit oder ohne Vorsteuerabzug eingekauft wurde.
Vielleicht ist das auch von Bundesland zu Bundesland verschieden, ich denke aber, das der Fiskus immer geneuer hinsieht, wo er noch was holen kann.
Viele Grüsse
Hermann
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stellt sich doch daraus die interessante (?) frage: wie lange wird denn dann der anteil für ein firmenfahrzeug (ich schreib jetzt mal bewusst nicht oldtimer) nach marktwert (und nicht nach neuwert) berechnet, und/oder AB WANN wird denn dann ein fahrzeug überhaupt nach neuwert berechnet? wo ist die grenze? je nachdem was günstiger für unseren tollen staat ausfällt?
@frank , haben sie die übergeordneten dritten dazu auch geäussert?
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Die übergeordneten Dritten waren die Richter. Es wurde bei den Verhandlungen zwar keine Baujahrsgrenze gezogen, mein Auto aber als Liebhaberfahrzeug eingeordnet, welches keinen Werbe-(oder sonstwelchen)sinn für eine Filmproduktion haben könnte.
Bei einer Verwendung als Werbefahrzeug würde ich keinen privaten Nutzungsanteil haben könne/dürfen.
Aber es zielte schon in die Richtung Deiner Vermutung. Es wird so gebeugt, dass es den größtmöglichen Nutzen des Staates bringt.
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