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Nach meinem Wissen wurden die Autos auch ab 94 mit Euro1 in Deutschland zugelassen. Nachträglich war dann anhand eines Gutachtens von GM eine Umschlüsselung auf EURO2 ab Modelljahr 94 möglich. Ab wann die Umschlüsselung möglich war, ist mir leider nicht bekannt.
Ergo sind beide Gutachten irgendwie richtig ... die Erfolgsaussichten auf dem Klageweg tendieren daher m. E. gegen Null.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.10.2018, 08:21 von Pragmatiker.)
Mir wurde die Eigenschaft explizit zugesichert und ich habe den Kauf auch an die Eigenschaft gebunden. Leider beides nur mündlich => mein Fehler
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.10.2018, 09:51 von Wahnfried.)
Das sollte aber doch nach dem Motorcode gehen. Den hat der TÜV Süd zumindest bei mir angefordert und bekommen. Dieser Motorencode ist Euro 2 und nicht E2=Euro1.
Stefan
So war es bei mir auch. Im "Nord-Gutachten" hat man Euro2 u.a. nach dem Motor/Emissionslabel festgestellt. Es bedarf keiner Ausnahmegenehmigung. Grundsätzlich wird doch gesagt, die Gutachten dienen dazu, einem Fahrzeug verbindliche Eigenschaften zu attestieren, die der TÜV-Prüfer bei der §21-Untersuchenung checken kann und ihm die Arbeit erleichtern sollen. Und mit dem Eintrag in Zeile 14 des Gutachtens, dass als verbindliche Eigenschaft eine Euro1 ausweist, ist das Gutachten m.E. schlichtweg falsch.
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Inzwischen habe ich in den sauren Apfel gebissen und mir nochmal für teures Geld ein Datenblatt gekauft - diesmal bei der DEKRA und diesmal mit der richtigen Abgaseinstufung. Zu den Kosten für das Datenblatt kommen natürlich nochmal Zeit und Kosten für den TÜV sowie Zeit und Kosten für die Zulassungsstelle. Aber was tut man nicht alles um ein schadstoffarmes Auto zu fahren.
Stefan