Beiträge: 216
Themen: 7
Registriert seit: 09/2017
Baureihe:
C7 Grand Sport
Baujahr,Farbe:
2019 Torch Red
Corvette-Generationen:
Hallo JR,
Vom Preis her ein Schnäppchen aber lese auch die rechte Seite. Sofortige Still-Legung etc.
Bei Reifen kennt zumindest der TÜV bei mir um
die Ecke kein Pardon. Wollte von 345 hinten auf 335-er Reifen. Wurde mir abgeraten, da ansonsten
die H-Zulassung in Frage gestellt würde.
Mit dem Geschwindigkeitsindex wars ähnlich.
Gruss Rainer
Gruss Rainer
Nur wer eine Corvette sein Eigen nennt,
erkennt den wahren Sinn des Lebens.
(unbekannter Philosoph)
Beiträge: 414
Themen: 18
Registriert seit: 03/2010
Ort:
Kurpfalz
Baureihe:
C3 Coupe
Baujahr,Farbe:
BJ 71, Brands Hatch Green
Baureihe (2):
C1
Baujahr,Farbe (2):
BJ 59, Frost Blue White
Corvette-Generationen:
- C1 (1953-1962)
- C3 (1968-1982)
07.01.2018, 13:45
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.01.2018, 14:34 von PeterMeyer4.
Bearbeitungsgrund: Ein Wort hat gefehlt
)
Hallo,
ich habe das hinter mir, aber die Voraussetzungen waren etwas anders.
Bei mir war die Höchstgeschwindigkeit 270 km/h eingetragen und ich wollte V Reifen fahren.
Der Weg sieht wie folgt aus:
Errechne die theoretische Höchstgeschwindigkeit. Im höchsten Gang bei exakt 3000 U/min die Geschwindigkeit zum Beispiel mit einem Navi messen. Dann die theoretische Höchstgeschwindigkeit mit der Maximaldrehzahl errechnen.
Falls bei dir dieser Wert über 182 km/h liegt gibt es meiner Meinung nach keine legale Lösung. Denn es ist ein Sicherheitszuschlag zu berücksichtigen.
Laut Wiki:
Bei Fahrzeugen mit Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) oder nationaler Einzelbetriebserlaubnis (Erstzulassung/EZ vor dem 1. Mai 2009) und einer (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) bbH > 150 km/h muss für die Ermittlung des Geschwindigkeitsindexes ein Sicherheitsaufschlag auf die bbH nach folgender Formel berücksichtigt werden:
bbH × 0,01 + 6,5 km/h
Wenn du einen T-Reifen mit 190 km/h Zulassung fahren willst darf die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges maximal 182 km/h sein.
Falls dies alles bei dir zutrifft musst du noch einen TÜV finden der das alles mitmacht.
Hier eine kleine Anekdote. Meine erste Auskunft beim TÜV war:
„Wir brauchen eine offizielle Messung der Höchstgeschwindigkeit über 10 Minuten.“ Mein Einwand, dass mit meinem Fahrzeug von 1971 niemand Höchstgeschwindigkeit fährt und schon gar nicht 10 Minuten wurde ignoriert. Auf die Frage wo man 10 Minuten Höchstgeschwindigkeit fahren kann kam der Vorschlag: „Dann müssen Sie den Hockenheim Ring mieten.“
Dann habe ich den Raum höflich aber mit demonstrativem Kopfschütteln verlassen. Diese TÜV-Prüfstelle wird mich nicht mehr sehen.
Habe dann aber einen vernünftigen Prüfer gefunden und es ist alles nun OK.
Ein Kommentar muss ich noch loswerden.
Ich bin eher bei denen die sagen, warum nicht Reifen mit passenden Geschwindigkeitsindex fahren?
Der Cooper Cobra 255/60 R 15 102 T hat eine Achslast von 2*850 kg = 1700 kg.
Meine C3 hat eine max Achslast von 970 kg. Mit so wenig Luft, dass dies kein Holzreifen ist kannst du gar nicht fahren.
Ich weiß dass viele dies anders sehen, aber dies ist meine persönliche Meinung.
Viel Glück und viele Grüße
Peter
Beiträge: 11.958
Themen: 303
Registriert seit: 12/2008
Ort: Karlsruhe
Baureihe: C3 zz502
Baujahr,Farbe: 1969, monterey red metallic
Baureihe (2): C6 GS Supercharged
Baujahr,Farbe (2): 2012, schwarz
(07.01.2018, 13:45)PeterMeyer4 schrieb: Auf die Frage wo man 10 Minuten Höchstgeschwindigkeit fahren kann kam der Vorschlag: „Dann müssen Sie den Hockenheim Ring mieten.“
Die meisten Autos werden auf dem Hockenheimring die Vmax gar nicht erreichen.
Aber wenns damit durchgeht, dann bekommst du nen Schnitt von 110 eingetragen, viel mehr schaffste dort nicht
gruss,
zuendler